Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das ist eine amüsante Debatte heute Morgen, gerade mit Blick auf den Bildungsbereich. Ich möchte zur Ausgangslage zurückkommen. Es geht um den Koalitionsvertrag Zeilen 1 139 bis 1 145, in dem wir versprechen:
Zur Verbesserung der Bildung werden wir eine Investitionsoffensive für Schulen auf den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstützung der Länder …
– Hört! Hört! Wir kooperieren schon, Bund und Länder arbeiten schon zusammen. – Wir wollen insbesondere Investitionen in die Bildungsinfrastruktur leisten.
Dazu werden wir die erforderliche Rechtsgrundlage in Art. 104c Grundgesetz (GG) durch die Streichung des Begriffs „finanzschwache“ in Bezug auf die Kommunen anpassen. Die Kultushoheit bleibt Kompetenz der Länder.
Alois Rainer hat es gesagt: Es geht darum, dass mit Blick auf die Bildungsinfrastruktur nicht nur finanzschwache Kommunen zukünftig unsere Hilfe bekommen, sondern Länder und Kommunen generell.
Die AfD will alles so belassen, wie es ist. Das ist ihr gutes Recht. Dieser Ansicht kann man sein. Grüne und FDP sagen: Lasst die Hände von Artikel 104c, ändert lieber Artikel 91b und Artikel 104b Grundgesetz. – Sie verknüpfen damit eine Sachfrage, bei der es um eine Rechtsgrundlage für eine notwendige Maßnahme geht, nämlich den DigitalPakt, mit einer generellen Föderalismusdebatte.
Die Regierungskoalition will mit dieser Grundgesetzänderung den DigitalPakt ermöglichen, den wir schon so oft hier in diesem Hause diskutiert haben. Es geht um 5 Milliarden Euro, die wir für die wichtige Aufgabe „digitales Lernen“ temporär zur Verfügung stellen wollen. Wir wollen finanzielle Impulse setzen, wir wollen anschieben, wir wollen die Länder anspornen und sie motivieren, ihrer Verantwortung bei der digitalen Bildung nachzukommen. Ich bin sehr überrascht, dass die FDP plötzlich gegen Ansporn und gegen Leistung ist. Das ist schon sehr vielsagend.
Wir brauchen den DigitalPakt. Er ist Startschuss, Weckruf und Ansporn. Wer sich gegen die geplante Grundgesetzänderung stellt, stellt sich gegen den DigitalPakt. Er stellt sich auch gegen das Geld, das der Finanzminister bereits zur Verfügung gestellt hat. Er verhindert gute Bildung und fördert sie nicht.