Danke schön, Herr Präsident. – Herr Außenminister, Sie haben den Fall Nawalny heute als eigentlich einziges Thema prominent im außenpolitischen Bericht genannt. Gesundheitlich gesehen gibt es einen anderen sehr prekären Fall. Es geht um den international bekannten Journalisten Julian Assange, der sich unter ganz schwierigen gesundheitlichen Bedingungen in Auslieferungshaft, die ja eigentlich zum Großteil nicht im Gefängnis verbracht werden muss, im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh befindet, in dem Schwerverbrecher und Terroristen einsitzen. Der UN-Berichterstatter für Folter, Nils Melzer, dessen Berichte dem Auswärtigen Amt ja vorliegen, spricht davon, dass er ganz typische Anzeichen von psychischer Folter aufweist. Sind Sie und die Bundesregierung der Meinung, dass diese Behandlung von Julian Assange gegen die UN-Antifolterkonvention verstößt?