Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heute, am Tag zwei der Maskendiktatur,
zur Verabschiedung anstehenden Änderungen des Abgeordnetengesetzes und der Verhaltensrichtlinien sind sinnvoll und notwendig. Wir stimmen daher zu.
Es gehört zum unabänderlichen Selbstverständnis der Alternative für Deutschland, dass wir bei allen uns als Abgeordnete unmittelbar selbst betreffenden Regelungen immer auch das Interesse der Steuerzahler im Blick behalten.
Es ist schlimm genug, dass sich das Bundesverfassungsgericht überhaupt mit der Frage befassen musste, ob Mitarbeiter von Abgeordneten zweckwidrig für Parteiaufgaben eingesetzt werden, wofür im Streitfall aus dem Bundestagswahlkampf 2013 deutliche Anhaltspunkte vorlagen. Selbstredend muss in solchen Fällen eine Rückforderung erfolgen; liegt doch ein Verstoß gegen die Chancengleichheit der um den Einzug in den Bundestag konkurrierenden Parteien vor und auch eine Straftat. Das Entscheidende besteht jedoch darin, dass das Vertrauen der Bürger in unsere Demokratie geradezu mit Füßen getreten wird, wenn Abgeordnete derart ungeniert mit Steuergeldern umgehen und diese zweckwidrig verwenden, meist im Interesse der eigenen politischen Zukunft.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns deshalb mit seiner Entscheidung vom 19. September 2017 aufgegeben, erstens der Verwendung von Mitarbeitern im Wahlkampf verstärkt entgegenzuwirken und zweitens für eine nachvollziehbare Kontrolle zu sorgen.
Es ist deshalb im Hinblick auf das erste Petitum richtig, dass in Zukunft zusätzlich zur strafrechtlichen Sanktionierung auch noch Ordnungsgeld bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung festgesetzt werden kann. In Verbindung mit der Handreichung mit typischen Beispielen für zulässige und unzulässige Tätigkeiten wird das Problembewusstsein geschärft. Niemand kann sich mehr auf Unwissenheit berufen.
Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts wird aber dennoch verfehlt, da das zweite Petitum nicht umgesetzt wird. Sanktionen können nur dann wirken, wenn sie auch verhängt werden. Ohne eine effektive Kontrolle wird der Nachweis eines zweckwidrigen Einsatzes von Mitarbeitern jenseits geständiger Einlassungen – die weltfremd sind – aber kaum zu führen sein; denn die auf der Hand liegende Schutzbehauptung, dass die jeweilige Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit erfolgte, wird so gut wie niemals zu widerlegen sein. Wenn ein Mitarbeiter während üblicher Geschäftszeiten Wahlplakate aufhängt, ist eine effektive Überprüfung, ob dies innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit war, nur dann möglich, wenn die Arbeitszeit aller Mitarbeiter nicht nur dokumentiert, sondern die Dokumentation auch zeitnah beim Präsidenten eingereicht werden muss.
Meine entsprechende Anregung in der Rechtsstellungskommission wurde von der Union nur mild belächelt. Das Argument, das Urteil befasse sich nur mit dem Einsatz von Mitarbeitern in Wahlkampfzeiten, ist aber ein Scheinargument, da der Streitgegenstand des Verfahrens nur die Wahlkampfzeit betraf und für eine umfassende Überprüfung des zweckwidrigen Einsatzes von Mitarbeitern die Antragsbefugnis gefehlt hätte. Die Wahrheit lautet also: Sie als Union wollen doch gar nicht, dass effektiv kontrolliert werden kann, und vermutlich ist der missbräuchliche Einsatz im Wahlkampf nur die Spitze des Eisbergs.
Den übrigen Änderungen können wir ebenfalls zustimmen. Insbesondere im Hinblick auf die Annahme unzulässiger Zuwendungen sowie die Verletzung der Anzeigepflicht bei Spenden besteht eine gravierende Regelungslücke.
Die Abschaffung des Amtlichen Handbuchs als Druckwerk ist auch richtig. Aber eine Einsparung von 700 000 Euro ist ein Nichts im Vergleich zu den Kosten dieses aufgeblähten Parlaments. Wenn der GroKo wirklich irgendetwas an den Interessen der Steuerzahler liegen würde, dann hätten Sie einer Wahlrechtsreform zustimmen müssen, die die Größe des Bundestags wirklich begrenzt und sich nicht auf kosmetische Korrekturen beschränkt, mit denen sich die CSU auch noch selbst begünstigt.
Zum Schluss habe ich an die GroKo, vor allem an die Union, die Frage, ob es mit dieser Änderung der Verhaltensregeln für diese Legislatur getan sein soll. Wir als AfD haben den Fall Amthor nicht vergessen. Selbstverständlich bedarf auch die Einräumung unsicherer Erwerbschancen wie bei Aktienoptionen der Transparenz durch Veröffentlichung.
Vielen Dank.