Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss es ja mal aussprechen: Die Skandale in der CDU und vor allem in der CSU haben auch ihr Gutes. Die von der linken Seite dieses Hauses immer schon erhobenen Forderungen nach mehr Transparenz bei Abgeordneten finden nun endlich Gehör.
Das ist schön und traurig zugleich. Es bedarf eben immer irgendwelcher Skandale; das haben wir auch beim Lobbyregister gesehen. Die Gespräche dümpelten zunächst so vor sich hin. Erst der Fall Amthor beschleunigte das Ganze ungemein, und die Maskenaffäre war dann ein regelrechter Turboverstärker für die Einigung.
Das Gleiche gilt für die Abgeordnetentransparenz. Die SPD hat hier vor zwei Wochen einen Zehnpunkteplan vorgelegt. Daraufhin hat die CDU einen Zehnpunkteplan vorgelegt, und dann kam auch die CSU mit einem Zehnpunkteplan. Das war ein richtiger Überbietungswettbewerb, großartig! Man ist geneigt, zu sagen: Es geht doch.
Heute haben wir es beschlossen, und die Pläne werden umgesetzt. Die Nachricht des Tages ist – man kann es nicht oft genug wiederholen –: Wir haben uns bei der Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten geeinigt. Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen müssen künftig beitragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht werden,
und zwar dann, wenn sie den Betrag von 1 000 Euro im Monat oder bei ganzjährigen Tätigkeiten den Betrag von insgesamt 3 000 Euro übersteigen. Also: Jeweils 1 000 Euro im Januar, Februar, März, April sind schon zu viel und müssen angezeigt werden.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine geradezu revolutionäre Veränderung, die man gar nicht hoch genug einschätzen kann.
Die nächste gravierende Veränderung: Unternehmensbeteiligungen müssen künftig ab 5 Prozent der Gesellschaftsanteile veröffentlicht werden, egal ob es sich um Kapital- oder Personengesellschaften handelt. Ganz wichtig: Auch die daraus resultierenden Einkünfte müssen angezeigt und veröffentlicht werden. Herr Buschmann, Sie haben recht: Einkünfte sind nicht Umsätze; die derzeitige Regelung ist nicht gut und muss geändert werden. Wir werden sie auch ändern.
Aktienoptionen werden künftig anzeige- und veröffentlichungspflichtig sein. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben. Man sieht, der Fall Amthor hatte auch sein Gutes.
Bezahlte Lobbytätigkeiten von Bundestagsabgeordneten gegenüber Bundesregierung oder Bundestag werden gesetzlich verboten. Fälle, in denen Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen und dadurch Einnahmen erzielen, wird es bald nicht mehr geben; denn diese Einnahmen müssen künftig an den Bundestag abgeführt werden. Ach, hätten wir diese Regelung doch bloß schon vorher gehabt!
Den Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken werden wir gesetzlich verbieten. In dem Zusammenhang wollen wir auch Honorare für Vorträge untersagen. Da fallen mir spontan mindestens zwei Abgeordnete ein, deren Geschäftsmodell dadurch schwer ins Wanken geraten dürfte.
Wir werden die Mindeststrafe bei Abgeordnetenbestechung auf ein Jahr erhöhen. Abgeordnetenbestechung und Abgeordnetenbestechlichkeit sind damit Verbrechen. Manche Abgeordnete haben Bestechung ja in der Vergangenheit ganz offenbar als Kavaliersdelikt angesehen. Die Zeiten sind nun endgültig vorbei.
Wir werden dabei schauen, ob wir uns nicht auch einmal den objektiven Tatbestand des § 108 e Strafgesetzbuch angucken. Wenn er nämlich wirklich greifen soll, dann muss er ein schärferes Schwert werden. Ich habe mich gefreut, dass das in der gestrigen Debatte auch bei einigen Unionsrednern angeklungen ist.
Lieber Herr Korte, Sie werden es verstehen, dass wir Ihrem Antrag nicht zustimmen werden.
Er ist einfach nicht weitgehend genug.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend will ich sagen: Gestern das Lobbyregister, heute die Transparenzregelung – ich finde, das war eine richtig gute Woche.
Ich danke Ihnen.