Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die Opposition uns das Gegenteil sagen wollte: Was lange währt, wird endlich gut.
Und die monatelange, jahrelange Diskussion um die Verkleinerung des Bundestages wird heute beendet, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Trotz aller Kritik will ich Ihnen noch mal sagen, was die Erfolge dieses Gesetzentwurfes sind, damit das hier nicht in Vergessenheit gerät. Wir dämpfen erstens die Größe des Deutschen Bundestages. Wir haben zweitens – anders als Sie – ein verfassungskonformes Modell dafür gefunden. Wir tun das drittens nicht auf Kosten der Wahlkreise. Wir begrenzen viertens den uferlosen Ausgleich von Überhangmandaten. Fünftens. Wir schaffen es, dass derjenige, der ein Direktmandat gewinnt, auch in den Deutschen Bundestag einzieht. Das sind die Erfolge dieser Koalition und dieses Vorschlages, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn Sie sagen, das sei ein Erfolg von CDU/CSU und SPD, so kann ich nur das wiederholen, was ich in der ersten Lesung gesagt habe: Sieger dieser Reform ist nur einer: die Demokratie in Deutschland, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn sie ist weiter bürgernah ausgestaltet.
Ich sage Ihnen dann auch: Man kann an unserem Vorschlag Kritik üben und sagen: Das personalisierte Verhältniswahlrecht, das wir haben, hat auch Schwächen. – Das stimmt. Eine dieser Schwächen
ist – und das ist dem Ausgleich von Erst- und Zweitstimme geschuldet –: Man kann vor der Bundestagswahl nicht genau voraussagen, wie viele Abgeordnete der Deutsche Bundestag haben wird.
Das liegt im System, und ich kann Ihnen auch sagen: Wir haben einmal sogar einen Systemwechsel diskutiert. Sie hätten mit dem echten Zweistimmenwahlrecht, mit dem Grabenwahlrecht, die Zahl genau festlegen können. Das wollten Sie nicht. Das gehört hier zur Wahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Diesen Mangel lasse ich noch durchgehen, aber nicht die anderen Dinge, die Sie uns hier vorwerfen.
Dann höre ich immer, die Erfolgswertgleichheit sei nicht gegeben. Frau Haßelmann trägt ja immer leidenschaftlich vor, eine Stimme aus Bielefeld sei nicht so viel wert wie eine Stimme aus Altötting.
Ich sage Ihnen: Das ist Unsinn. – Die ist sogar so viel wert wie eine Stimme aus Ueckermünde. Denn wir haben es geschafft, dass die Erfolgswertgleichheit gesichert ist durch den bundesweiten Proporz.
Darauf kommt es an. Das haben wir in der Anhörung gehört, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zum Vorwurf der Unbestimmtheit. Dann heißt es immer: Ja, unser Wahlrecht ist zu kompliziert; es ist zu unbestimmt.
Ich sage Ihnen: Das ist verfassungsrechtlich ganz kleines Karo. Klar, man kann sagen: Unser Wahlrecht ist jetzt nicht sonderlich unkompliziert,
aber wir machen jetzt aus zwei Rechenschritten vier Rechenschritte; wir haben eine neue Norm mit fünf Sätzen. Ich glaube, das kann man alles nachvollziehen. Da sollten wir uns hier nichts vormachen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dann der Vorwurf, dass man davon redet, unsere drei ausgleichslosen Überhangmandate seien Bonusmandate. Das finde ich wirklich besonders unverschämt. Das sind keine Bonusmandate.
Das klingt so, als würde man die in der Lotterie oder beim Glücksspiel gewinnen.
Die bekommt man nicht durch Glücksspiel
und nicht durch einen Bonus, sondern dadurch, dass Menschen in einem Wahlkreis diesen Kandidaten wählen als direkten Wahlkreissieger.
Das sind keine Bonusmandate; da sind Wähler; das ist Wählerwillen.
Dann habe ich das Argument gehört, ja, diese Anhörung sei so katastrophal gewesen.
Sieben Sachverständige haben gesagt: Das ist ein schlimmer Gesetzentwurf.
Da kann ich Ihnen sagen: Es gibt einen alten schönen Grundsatz, der heißt: Iudex non calculat. Und das heißt: Ein Urteil entsteht nicht durch die Summe von vorgebrachten Argumenten, sondern durch deren Qualität. Und die ist auf unserer Seite, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und deswegen sehen wir auch einer verfassungsrechtlichen Überprüfung entspannt entgegen.
Dann will ich Ihnen noch sagen: Die Kirsche auf der Sahne war dann Ihre Bemerkung, Herr Straetmanns, in der Innenausschussdebatte.
Sie haben gesagt – das fand ich besonders schön –, Sie könnten gar nicht nachvollziehen, dass die SPD zustimmt;
denn – ich zitiere das – für die SPD fällt dabei doch gar nichts ab.
Da kann ich Ihnen nur eines sagen: Das unterscheidet unsere Regierungskoalition von der Opposition. Uns geht es um die Sache.
Und Sie haben sich als Beutegemeinschaft gesehen,
die in dieser Wahlrechtsdebatte versucht hat, sich am Büfett der Mandate zu bedienen,
einseitig für die Listenmandate. Darauf haben wir uns nicht eingelassen. Wir haben stattdessen ein faires, ein verfassungskonformes Modell gefunden,
und dem werden wir heute aus voller Überzeugung zustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.