Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Das ist ein Grundsatz, der für die Arbeit der Bundesregierung selten gilt.
Für den heute vorliegenden Gesetzentwurf gilt aber zumindest: Was lange währt, währt ganz in Ordnung.
Die FDP-Fraktion hat das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes im Jahr 2009 aus der Opposition heraus mitgetragen. Das war richtig. Das Pfändungsschutzkonto ist im Großen und Ganzen ein Erfolg. Schon 2013 hat die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger eine Evaluation beauftragt, um Verbesserungspotenzial auszuloten. Das Ergebnis lag 2016 vor. Das rote Justizministerium hat dann vier Jahre gebraucht, um die Ergebnisse in Form eines Gesetzentwurfs umzusetzen. Ehrgeizige Politik sieht anders aus.
Der Gesetzentwurf war zudem zunächst in den Details wirklich wenig durchdacht. Es macht viel Sinn, den Anpassungszeitraum für die Pfändungsfreigrenzen von Arbeitseinkommen von zwei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen und eine raschere Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. Auch die Verlängerung der Möglichkeit der Übertragung von nichtverbrauchtem pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate, um Betroffenen zu ermöglichen, für nötige größere Haushaltsanschaffungen anzusparen, ist selbstverständlich richtig.
Aber beispielsweise die vorgesehene Regelung zur Pfändung in Gemeinschaftskonten war eine Katastrophe. Natürlich dürfen sich die Wirkungen von Pfändungen und Überweisungen von Guthaben nicht an dem Guthaben fortsetzen, das der Nichtschuldner auf sein Einzelkonto überträgt. Der Ursprungsentwurf war da geradezu absurd. Der Nichtschuldner ist ja gerade – na? – nicht der Schuldner! Mal ganz abgesehen davon, welche Bürokratie es bedeutet hätte, händisch – denn automatisiert wäre das ja wohl nicht möglich gewesen – auseinanderzudröseln, woher welches Geld auf dem Konto des Nichtschuldners nun gekommen ist! Wahnsinn nach Art der Bonpflicht wäre das gewesen.
Immerhin: In diesem Fall waren Sie belehrbar und haben über Änderungsanträge auf den letzten Drücker nachgebessert, sodass der vorliegende Gesetzentwurf nun akzeptabel ist, nicht ehrgeizig – man hätte noch mehr machen können –, aber akzeptabel. Dementsprechend werden wir zustimmen.
Aber, liebe Bundesregierung, ein verbesserter Schuldnerschutz ist eine Sache. Die eigentlich Herausforderung, der wir uns stellen müssen, ist, dass die Leute gar nicht erst in die Schuldenfalle geraten,
gerade in Coronazeiten. Vernünftige Überbrückungshilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer, echter Bürokratieabbau, die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags und eine Senkung der Unternehmensteuern wären dringend nötige Impulse für einen Neustart der sozialen Marktwirtschaft, um nur einige Schlagworte zu nennen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.