Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes im Jahr 2009 aus der Opposition heraus mitgetragen. Seinerzeit ist es gelungen, die unterschiedlichen Interessen von Schuldnern, Gläubigern und Kreditinstituten in ein recht ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Das Pfändungsschutzkonto ermöglicht Betroffenen, während einer Kontopfändung Zugriff auf den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte zu behalten und so weiterhin am Wirtschaftsleben teilzunehmen, und es ist – ich denke, da sind wir uns im Großen und Ganzen einig – ein Erfolg.
Im Jahr 2013 hat die damalige Bundesjustizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, dann eine unabhängige Evaluation des Gesetzes ausgeschrieben. Auch was gut ist, kann man schließlich besser machen. Der Schlussbericht liegt nun seit 2016 vor. Auch das Institut für Finanzdienstleistungen e. V., iff, sieht das Gesetz grundsätzlich positiv, aber Nachbesserungsbedarf im Detail.
Seitdem sind nunmehr über vier Jahre vergangen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition. Vier Jahre, in denen nichts passiert ist, um die Situation Betroffener zu verbessern. Der geplante verbesserte Schuldnerschutz wird nun für viele zu spät kommen. Die Weiterentwicklung des Kontopfändungsschutzrechts ist also mehr als überfällig. Es ist, wie nicht nur das iff nun schreibt, davon auszugehen, dass gerade die Coronakrise zu einer wachsenden Überschuldung in der Bevölkerung führt.
Es ist richtig, den Anpassungszeitraum für die Pfändungsfreigrenzen von Arbeitseinkommen von zwei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen und hierdurch eine raschere Anpassung an die wirtschaftlichen Entwicklungen zu ermöglichen. Auch die Verlängerung der Möglichkeit der Übertragung von nicht verbrauchtem pfändungsfreiem Guthaben von einem Monat auf drei Monate, um Betroffenen zu ermöglichen, auch für Ersatz, etwa für die neue Waschmaschine, anzusparen, ist richtig.
Über den einen oder anderen weiteren Punkt müssen wir noch mal im Detail reden. Wir werden in den Beratungen im Ausschuss weiterhin ein wachsames Auge darauf haben, dass einerseits das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum geschützt wird, andererseits aber auch die legitimen Rechte der Gläubiger durchsetzbar bleiben und die Kreditinstitute, auf die ja umfangreiche Berechnungs- und Prüfungsaufgaben verlagert worden sind, nicht unverhältnismäßig mit Bürokratie und Kosten belastet werden.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.