Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der 18. Wahlperiode hat dieses Haus das Einziehungsrecht reformiert – eine Reform, die bitter notwendig war. Formale Barrieren machten es nämlich Kriminellen zu einfach, ihre Beute zu behalten. Das haben wir geändert. Verbrechen darf sich nicht lohnen.
Die neuen Regeln haben Biss. In Berlin wurden bereits millionenschwere Vermögen eingezogen. Das Durchgreifen der Berliner Staatsanwaltschaft mit den neuen Regeln hat bundesweit Beachtung gefunden. Die organisierte Kriminalität muss endlich um ihre Sportflitzer und Villen fürchten. Und ich sage Ihnen: In einem schlagkräftigen Rechtsstaat ist das mehr als geboten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Baustelle ist bei der Reform allerdings offengeblieben: der Einzug bei verjährten Steuerstraftaten. Der Bundesgerichtshof hat das in seinem Beschluss letztes Jahr verdeutlicht. Und ich sage Ihnen: Was für Bankräuber gilt, muss auch für Steuerräuber gelten. Deswegen haben wir die Lücke schnellstmöglich geschlossen. Das ist im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz passiert, und das ist auch gut so.
Doch die Schnelllösung hat noch ein Manko: Sie gilt nur für Steuerstraftaten, die nach dem 1. Juli 2020 verjähren. Außer Frage steht aber: Niemand darf sich mit seiner Steuerbeute in Sicherheit wissen. Jeder ergaunerte Euro gehört zurückgezahlt.
Ja, dafür brauchen wir eine Lösung. Diese Lösung muss aber rechtssicher und umfassend sein,
und die Gesetzentwürfe der Opposition, die wir hier beraten, sind dies nicht. Dass es sich um eine juristisch schwierige Materie handelt, ist allen im Finanzausschuss deutlich und bewusst. Im Ausschussbericht hat Die Linke selbst bestätigt, dass sie in dieser Frage mit ihrem Fachjura an ihre Grenzen gekommen ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linken, der Grünen, können Sie Ihrem Gesetzentwurf überhaupt mit gutem Gewissen zustimmen?
Die SPD kann es jedenfalls nicht.
Wir werden einen anderen Weg gehen, einen Weg, der die Frage grundlegend löst. Unser Weg wird über die Reform der Strafprozessordnung gehen. Die Bundesregierung hat zugesagt, dass dies in diesem Jahr noch beschlossen werden soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als SPD stehen wir dazu: Verbrechen darf sich nicht lohnen. Das muss auch für Steuerbetrug und selbstverständlich auch für jeden Fall von Cum/Ex gelten.
Vielen Dank.