Er kann jetzt nicht fragen.
Wir werden, drittens, die schwierige Frage der rückwirkenden Gültigkeit klären müssen. Auch hierfür haben wir aber, das wissen Sie, eine Lösung – wir haben das im Finanzausschuss transparent gemacht; es ist auch in der Ressortabstimmung –: § 375a der Abgabenordnung soll in das Strafgesetzbuch überführt werden. Dort werden wir dann festschreiben, dass auch rechtswidrig erlangte Taterträge trotz steuerlicher Verjährung vor dem 1. Juli 2020 eingezogen werden können. Das ist eine nachhaltige, eine sorgfältige, eine rechtssystematisch richtige Lösung. Das weiß auch die Opposition. Das können auch die Bundesländer wissen. Das ist transparent und liegt auf dem Tisch. Es gibt andere Vorschläge aus dem Bundesrat. Wir werden uns das alles anschauen.
Aber eins ist klar: Wir haben schnell gehandelt, um jetzt keine Lücke zu haben, und die Frage der Rückwirkung werden wir klären. Das heißt: Es werden keine Fälle verloren gehen, sondern wir sorgen für Rechtssicherheit. Wir sorgen dafür, dass es eine nachhaltige, sorgfältige Lösung gibt – das ist in diesem Fall auch angemessen – und keine Schnellschüsse mit Anträgen, die nicht zu diesem Ziel führen, sondern die Lösung sogar verhindern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum dann diese namentliche Abstimmung heute? Eins noch am Schluss. Es ist ein schmaler Grat zwischen wirklich ernsthafter Problemlösung und Stimmungsmache, um womöglich die nächste Schlagzeile zu haben. Wir wollen eine nachhaltige Lösung. Auf diesen Weg wollen wir uns machen mit allen, die bereit sind, da mitzugehen. Ich freue mich deshalb auf die Beratungen zu den Lösungen, die wir hier auf dem Tisch liegen haben.
Danke schön.