Frau Kollegin Dröge, wir haben im Übrigen auch jetzt, die ganze Zeit über, nicht nur mit Krediten gearbeitet. Vielmehr waren die Soforthilfen nicht rückzahlbare Zuschüsse. Auch die Überbrückungshilfen sind nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Fixkosten in der Größenordnung von bis zu 50 000 Euro im Monat pro Unternehmen.
Wir werden zum 1. Januar eine weitere Überarbeitung der Überbrückungshilfen in Kraft setzen,
die die Situation für die Unternehmen noch einmal verbessert. Wir sind im Augenblick dabei, das in der Bundesregierung abzustimmen.
Trotzdem haben Sie recht, wenn Sie sagen, dass Einschränkungen, die heute beschlossen werden könnten, die Frage aufwerfen: Wie gehen wir mit den Unternehmen um,
die durch Anordnung der zuständigen Länder bzw. Länderstellen in ihrer Tätigkeit gehindert sind, die also sozusagen wirtschaftlich gar nicht tätig sein können? Ich teile Ihre Auffassung, dass in einem solchen Fall zusätzliche Hilfen schnell und unbürokratisch erforderlich sind.
Die Bundesregierung hat an Vorschlägen gearbeitet. Diese werden heute mit den Ministerpräsidenten diskutiert, und ich gehe davon aus, dass, falls es zu Einschränkungen kommt, gleichzeitig auch die Hilfsangebote beschlossen werden.