Wir gehen davon aus, dass Photovoltaikanlagen, die größeren Freiflächenanlagen und auch die größeren Dachanlagen weiterhin marktwirtschaftlich betrieben werden können, da kaum noch Wartungskosten anfallen. Außerdem bedeutet der an der Börse erzielte Preis oder der vermarktete Preis ein zusätzliches Einkommen, und das nach 20 Jahren Förderung, die ebenfalls in aller Regel eine hohe Rendite abgeworfen hat.
Bei den kleinen Dachanlagen auf Einfamilienhäusern beispielsweise ist das sehr viel schwieriger, weil den Bürgerinnen und Bürgern schlecht zugemutet werden kann, ihren Strom an der Strombörse oder im Strommarkt selbst zu vermarkten. Deshalb haben wir vorgesehen, dass sie zu einer bestimmten, nicht sehr hohen Einspeisevergütung ihrem Stromnetzbetreiber weiterhin Strom zur Verfügung stellen können; denn wir wollen, dass diese Anlagen weiterhin betrieben werden.
Was die Windräder anbelangt – das habe ich eben schon erläutert –: Es wird viele geben, die an guten Standorten stehen und die, nachdem sie abgeschrieben sind, ohne Weiteres die Servicekosten, die wesentlich höher sind als bei Photovoltaikanlagen, einspielen werden und mit denen man darüber hinaus gutes Geld verdienen kann. Das ist im Interesse von Marktwirtschaft auch richtig. Dort, wo dies nicht der Fall ist, wo es keine privaten Geschäftsmodelle gibt, wo es nicht möglich ist, zu repowern, was im Zweifel immer die bessere Lösung ist, weil dann die Stromausbeute steigt, reden wir im Augenblick über Lösungen, die wenigstens für drei, vier oder fünf Jahre einen Weiterbetrieb ermöglichen, und zwar im Sinne der Energiewende; denn wir haben uns vorgenommen, das 65-Prozent-Ziel gemeinsam zu erreichen.