Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Altmaier, Sie haben sicherlich von dem rechtswissenschaftlichen Gutachten gehört, welches infrage stellt, dass die neue EEG-Novelle mit Unionsrecht vereinbar ist. Hier geht es um das Verbot der Tötung von Wildtieren. Man bezieht sich auf die Formulierung, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien der öffentlichen Sicherheit dient. Die Bürgerinitiativen befürchten jetzt natürlich, dass die öffentliche Sicherheit immer als Argument genommen wird, um gegen den Willen der Bürger, die in dem Gebiet leben, Windindustrieanlagen zu errichten. Mir geht es aber vorrangig darum: Mit welchem Argument wollen Sie ausräumen, dass die EEG-Novelle laut Gutachten nicht mit Unionsrecht vereinbar ist? Das Gutachten ist Ihnen sicherlich bekannt.