Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die die Umwelt zerstörenden Windindustrieanlagen sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weiter juristisch privilegiert werden. Der Instanzenweg soll verkürzt werden, Widerspruch und Anfechtung sollen keine aufschiebende Wirkung haben. Das ist eine Einschränkung des Rechtsstaates, das ist ein Abbau der bürgerlichen Rechte, meine Damen und Herren.
Das kann nur geschehen durch diese abenteuerliche Konstruktion, dass Windindustrieanlagen im öffentlichen Interesse seien. Aber diese umweltzerstörenden Monster sind mitnichten im öffentlichen Interesse.
Es kann kein öffentliches Interesse an Umweltzerstörung, an Zerstörung der Artenvielfalt und an Gesundheitsgefährdung geben.
Wir haben es im Ausschuss doch gehört. Der Naturschutzbund NABU hat ganz klar gesagt: Windindustrieanlagen im Meer verändern die Ökosysteme, die Habitate und die Strömungsverhältnisse. Er hat ganz klar die negativen Auswirkungen auf die Umwelt skizziert. Er hat gesagt, dass sie unterschätzt worden sind, und spricht von dramatischen Auswirkungen auf Vögel und von massiven Lebensraumverlusten. Das kann mitnichten im öffentlichen Interesse sein. Hier wird das grundgesetzliche Gebot des Umweltschutzes massiv verletzt.
Frau Leidig, ich habe in Ihrer Aufzählung den Reinhardswald vermisst. Dort habe ich Sie nicht gesehen. Der Reinhardswald soll zerstört werden. Das Landschaftsbild soll zerstört werden; 18 ganz große Windräder sollen dort ein zusammenhängendes Waldgebiet zerstören.
Das Grundwassersystem wird gestört. Die Demokratie leidet übrigens auch. Es gibt ein Gutachten, das der Öffentlichkeit vorenthalten wird, und zwar schon seit sieben Jahren, und das von der schwarz-grünen Regierung in Hessen.