Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zweite Coronawelle hat uns fest im Griff, und noch niemand weiß genau, wie sehr der Arbeitsmarkt diesmal betroffen sein wird. Und gerade deshalb muss eine verantwortungsbewusste Arbeitsmarktpolitik auch für den absoluten Notfall vorsorgen.
In diesem Sinne hat die Bundesregierung schon vor Corona schwere Fehler begangen. Statt das Arbeitslosengeld zu verbessern, hat sie den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt. Sie hat hingenommen, dass Millionen Menschen in Minijobs jede Absicherung fehlt und dass nun Hunderttausende von ihnen ihre Arbeit verloren haben. Im Frühjahr die nächste Fehlentscheidung: Das Kurzarbeitergeld hätte in einem Schritt erhöht werden müssen, sodass es den Lebensstandard sichert; denn Menschen mit geringem Einkommen haben keine Rücklagen, und sie brauchen das Geld vom ersten Tag an, meine Damen und Herren.
Und die Konjunktur wäre auch frühzeitig gestützt worden. Wann, wenn nicht jetzt in der Krise, wollen Sie endlich Ihren Kurs in der Arbeitsmarktpolitik ändern, meine Damen und Herren?
Die Linke begrüßt jede Verbesserung, sei sie auch noch so klein.
In diesem Sinne war es richtig, dass die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes 2020 verlängert wurde.
Es war richtig, dass das Kurzarbeitergeld 2020 erhöht wurde. Und es ist ebenfalls richtig, dass jetzt das erhöhte Kurzarbeitergeld verlängert wird.
Aber warum denken Sie diese Verbesserungen nicht konsequent zu Ende? Wo bleibt zum Beispiel die Verlängerung beim Arbeitslosengeld?
Das wäre doch das richtige Vorgehen. Sie machen halbe Sachen, und hier fehlt einfach die Entschiedenheit auf der Regierungsbank.
Auch im Jahr 2021 muss das Arbeitslosengeld länger bezogen werden können.
Denn es ist absehbar, dass mehr Menschen in Arbeitslosigkeit geraten werden. Sie sind auf die drei Monate zusätzliche Bezugsdauer angewiesen. Es geht bei vielen Menschen auch um die blanke Existenz. Sie brauchen diese Sicherheit, und das fordert Die Linke.
Und wenn Sie Ihr Gesetz so schön „Beschäftigungssicherungsgesetz“ nennen: Warum sichert dieses Gesetz dann nicht die Arbeitsplätze? Die Betriebe profitieren von der verlängerten Sonderregelung zur Kurzarbeit, vor allem von den erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen. Verpflichten Sie diese Betriebe, die erstatteten Beiträge zurückzuzahlen, wenn sie Beschäftigten bis ein Jahr nach Auslaufen der Kurzarbeit kündigen.
Das wäre gerecht, und dann wäre „Beschäftigungssicherungsgesetz“ auch der richtige Name.
Arbeitsmarktpolitik darf sich aber nicht nur im Krisenmodus bewegen. Die Umwälzungen durch Digitalisierung und Klimaschutz werden durch Corona noch beschleunigt. Wir fordern für Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter, die eine Weiterbildung beginnen, ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 90 Prozent, und zwar auch nach Ende der Kurzarbeit.