Nein, ich würde gerne im Zusammenhang vortragen, Frau Präsidentin. – Mal angenommen, es stellt sich in ein paar Tagen heraus, dass Sie infiziert sind. Dann hatten Sie jetzt eine ganze Menge Möglichkeiten, viele Leute anzustecken.
Und mal angenommen, Sie stecken mit Ihrem Verhalten dann den kompletten Haushaltsausschuss in Quarantäne: Was würde das denn für die weiteren Haushaltsberatungen bedeuten?
Wollen Sie ernsthaft dafür verantwortlich sein, dass wir dann den Haushalt für 2021
nicht weiter beraten können oder ihn nicht rechtzeitig beschließen können – mit all den damit verbundenen Folgen für das Land und für die Menschen?
Aber jetzt zurück zum eigentlichen Antrag. Ich sehe hier meinen hochgeschätzten Kollegen Karl in der Runde, und ich denke an Ihre letzte Rede zu einem Antrag der AfD-Fraktion. Jetzt bin ich leider kein Weißbiertrinker, und der Antrag, um den es hier heute geht, hat zum Glück auch keine 211 Seiten. Aber manchmal – das sage ich Ihnen – reicht schon eine Seite, um mindestens drei Weizen zu brauchen, um das zu verdauen.
Dieser Antrag ist schon etwas Besonderes. Seine Formulierungen sind so vage, und die Begrifflichkeiten sind so schwammig, dass sich auch der geneigte Leser irgendwann fragen muss, wie viele Weizen der Verfasser da wohl bereits intus hatte.
Was meinen Sie denn mit der Bildung einer kreditfinanzierten Rücklage? Wenn es um die Zuführung zur EKF-Rücklage geht, dann sagen Sie das doch und schreiben das direkt klar in den eigentlichen Antrag.
Wenn Sie beschlossene Maßnahmen des Coronapaketes als sachfremd kritisieren, dann benennen Sie diese doch ganz klar in Ihrem Antrag.
Gestern haben Sie dazu immerhin noch einen Änderungsantrag vorgelegt – wohlgemerkt: einen Änderungsantrag zu Ihrem ureigenen Antrag; alleine das ist schon bemerkenswert.
Aber damit nicht genug: Diesen Änderungsantrag haben Sie gestern dann auch gleich wieder zurückgezogen. – So geht verantwortungsvolle und stringente Parlamentsarbeit. Bravo!
Aber am interessantesten – ich hätte beinahe gesagt: am schönsten – finde ich den zweiten Teil Ihres Antrages, den Teil, in dem normalerweise ein Auftrag formuliert wird, in dem der Bundestag als Gesetzgeber zum Beispiel der Bundesregierung etwas aufträgt. Aber da wollen Sie doch tatsächlich, dass der Bundestag keine rechtliche Entscheidung trifft. Nein, viel schöner: Wir sollen etwas begrüßen.
Laut Duden bedeutet das Verb „begrüßen“ in dem von Ihnen verwendeten Zusammenhang: etwas positiv bewerten, etwas freudig zur Kenntnis nehmen, gutheißen.
Also, der Bundestag soll irgendwas toll finden.
Und was wünschen Sie sich da? Der Bundestag soll begrüßen – so hätten Sie es gern –, dass Abgeordnete nach Karlsruhe gehen und vom Verfassungsgericht verlangen, dass der zweite Nachtragshaushalt für verfassungswidrig erklärt wird. Angenommen, dieses Begrüßen würde der Bundestag beschließen: Was sollte denn bitte die Rechtsfolge dessen sein?
Jeder Abgeordnete hat doch auch ohne Ihren Antrag das Recht, zusammen mit einem Viertel seiner Kollegen ein solches Normenkontrollverfahren in Gang zu setzen. Dafür braucht es kein Begrüßen des Hohen Hauses.
Ihr Antrag macht keinen Sinn. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab und folgen der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses.
Vielen Dank.
– Gut. Die Hose haben Sie schon gerichtet.
Nächster Redner: für die FDP Otto Fricke.