Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Seitz, ich spare mir an dieser Stelle jetzt ein Eingehen auf Ihre Rede; vielleicht mache ich das später.
Ich möchte nämlich da ansetzen, wo Herr Schnieder vorhin aufgehört hat. Denn es ist ja völlig richtig: Wir Mitglieder des Bundestages müssen uns in der Tat die Frage stellen, wie wir zukünftig mit notwendigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie umgehen wollen, vor allem, wer innerhalb unserer Staatsgewalt die Entscheidungskompetenz haben muss: Bundestag, Bundesregierung, Bundesminister/Bundesministerinnen, Ministerpräsidenten/Ministerpräsidentinnen, Länderparlamente?
Dass wir in der Vergangenheit Entscheidungen der Bundesregierung und den Landesregierungen überlassen haben, war richtig. Denn es mussten in kürzester Zeit erhebliche, wichtige und schnelle Regelungen erfolgen. Aber inzwischen beschweren sich viele Bürgerinnen und Bürger völlig zu Recht über die Uneinheitlichkeit der Regelungen, wie zuletzt bei den Beherbergungsverboten. Außerdem verlangen die Menschen völlig zu Recht, dass die Schutzmaßnahmen nachvollziehbar, schlüssig und verhältnismäßig sind. Es ist schlichtweg unerfreulich, dass Verwaltungsgerichte überall im Bund Coronamaßnahmen kippen müssen, weil sie nicht nachvollziehbar begründet waren, weil sie zu unbestimmt waren und weil sie unverhältnismäßig waren. Wir brauchen also klarere und einheitlichere Regelungen, und wir brauchen jetzt eine stärkere Beteiligung des Deutschen Bundestages.
Entscheidungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, über wesentliche Grundrechtseingriffe und über die großen Linien der Coronapolitik müssen dem Parlament vorbehalten bleiben. Es bedarf also zukünftig konkreter rechtlicher Rahmenbedingungen, Bedingungen, die der Bundesregierung und den Landesregierungen vorgeben, welche Schutzmaßnahmen unter welchen Voraussetzungen ergriffen werden können und wo die Grenzen erreicht sind und der Bundestag entscheiden muss. Ja, darüber müssen wir in der Tat reden. Liebe Kollegen, ich freue mich, dass die SPD-Bundestagsfraktion mehr Parlamentsbefugnisse, mehr Einheitlichkeit und mehr Rechtssicherheit im Krisenmanagement fordert.
Aber jetzt zu Ihrem Antrag. Sie von der AfD zeigen mit Ihren Anträgen, dass Sie das parlamentarische Geschäft nicht verstehen oder – noch schlimmer – für Ihre Zwecke missbrauchen. Herr Seitz, Sie haben vorhin davon gesprochen, dass Sie Wetten abgeschlossen haben. Das lässt ja an der Stelle schon tief blicken.
Die AfD-Fraktion will, dass der Bundestag mehrheitlich feststellt, dass er das Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig hält. Man muss sich noch einmal genau verinnerlichen, was das bedeuten soll: Ein Parlament, das sein eigenes Gesetz für verfassungswidrig hält, müsste doch dieses Gesetz ändern oder aufheben
und dürfte nicht zum Bundesverfassungsgericht laufen. Das müssten Sie wissen; es sitzen auch Juristen bei Ihnen. Die müssten zumindest im ersten Semester Staatsrecht irgendwie mal ein bisschen aufgepasst haben.
Außerdem soll der Bundestag – und jetzt wird es völlig verquarzt – laut AfD-Antrag mehrheitlich begrüßen, wenn genügend Abgeordnete eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht anstoßen würden.
Das ist wirklich schon ziemlich verquarzt, was Sie da fordern. Für eine Normenkontrolle braucht man ein Viertel der Mitglieder des Bundestages – das wissen wir alle –, und das sind 178 Abgeordnete; das haben Sie ganz richtig gerechnet. Daran fehlt es Ihnen aber. Deshalb brauchen Sie Unterstützung aus anderen Fraktionen. Wenn Sie die finden sollten – was ich übrigens nicht glaube –, dann können Sie ja Ihren Antrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Wenn Sie die aber nicht finden sollten – was ich wiederum glaube –, dann können Sie dieses Verfahren eben nicht in Gang setzen. So ist das, wenn man in der Opposition ist und halt nicht ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages stellt.
Das mag Ihnen bitter erscheinen; aber das müssen Sie so hinnehmen. Da hilft kein Antrag im Plenum. Da hilft es übrigens auch nicht, Herr Brandner, wenn Sie E-Mails an alle verschicken und für den Antrag werben. Nein, der Bundestag ist schließlich kein Klinkenputzerverein. Also: Missbrauchen Sie uns nicht dafür.
Zum Schluss noch ein paar Worte zum Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses –