Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wegen unterschiedlicher Rechtsprechung ist eine Neuabstimmung zwischen Versicherungsteuergesetz und Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung nötig geworden. Daher modernisieren wir jetzt das Versicherungsteuerrecht.
Zahlreiche konkretisierende Vorschriften wandern nun ins Verordnungsrecht und ermöglichen damit einen praxisnahen Umgang mit neuen Entwicklungen in dem Bereich. Versicherungen auf Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie Krankheit und Invalidität werden grundsätzlich steuerfrei bleiben. Steuerbefreiung soll für Versicherungen gelten, die individuelle Risiken absichern und dabei den Versicherten, der abgesichert wird, oder Familienangehörige begünstigen.
Besteht kein Angehörigkeitsverhältnis zwischen der Risikoperson, die abgesichert wird, und dem Begünstigten, dann soll keine Steuerfreiheit mehr bestehen. Da gibt es ein paar Beispielfälle, zum Beispiel: Wenn ein Verein begünstigt ist, der seinen Profifußballer abgesichert hat, und im Versicherungsfall dann die Prämien oder was auch immer bekommt, dann besteht keine Steuerfreiheit mehr. Es gibt noch so einen Fall: Filmprojekte werden abgesichert, indem man die Schauspieler versichert; auch da soll in Zukunft keine Steuerfreiheit mehr bestehen.
Abstrakte Formulierungen im Gesetz sind sinnvoll; denn es gibt vielleicht in Zukunft Absicherungen, die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können, aber die vielleicht dann auch unter die Nichtsteuerbefreiung fallen würden.
Das Gesetz enthält weitere Regelungen, zum Beispiel die Einführung einer grundsätzlichen Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung, um IT-Verfahren effizient zu nutzen. Es gibt auch eine Regelung zu Sondertatbeständen mit Drittlandbezug; auch hier ist jetzt Rechtssicherheit in das Gesetz gekommen. Wir regeln die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes für Seeschiffskaskoversicherungen in Fällen, wenn die Schiffe nicht im deutschen Seeschiffsregister registriert sind. Es gibt eine Verlängerung des engagierten Ruhestandes im Postnachfolgebereich, und die sogenannte Beihilfeablöseversicherung, die für Kommunen wichtig ist, bleibt steuerfrei.
Im Laufe der Beratungen wurden große Bedenken der Versicherungswirtschaft an uns herangetragen. Hier wurden Probleme geäußert wie zum Beispiel: Was passiert mit Altfällen? Das Problem konnte ausgeräumt werden; es bezieht sich nur auf neue Fälle. Das Gesetz wird auch erst am 1. Januar 2022 scharfgestellt. Also auch da konnten die Bedenken der Versicherungswirtschaft ausgeräumt werden. Angehörigenverhältnisse müssen nicht permanent überprüft werden; auch das ist nicht nötig. Der Verwaltungsaufwand ist also nicht übermäßig hoch.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dem BMF danken, das uns in den Sitzungen, die berichterstattungsmäßig notwendig waren, immer wieder mit Rat und Tat zur Seite stand und uns Erläuterungsschreiben schon im Vorfeld zur Verfügung gestellt hat. Das ist ungewöhnlich, aber hat dazu geführt, dass wir eigentlich alle Bedenken, die an uns herangetragen wurden, ausräumen konnten. Deswegen bedanke ich mich ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit.
Ich bedanke mich beim Koalitionspartner und bei den anderen Fraktionen für die guten Beratungen und denke, wir haben ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht. Ich denke, es ist möglich, dass alle diesem guten Gesetz heute zustimmen können.
Vielen Dank.