Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schließen heute das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab, und die Debatte hier zeigt, dass das Gesetz weitreichende Auswirkungen haben wird: auf die Menschen im Land, auf die Versicherten, auf die Unternehmen, auf die Leistungserbringer.
Nur nicht auf die Bürgergeldempfänger!
Die nie eingezahlt haben!
Deswegen ist es auch gut, dass wir das Gesetz gut vorbereitet haben, und deswegen muss über dieses Gesetz auch kontrovers diskutiert und darum gerungen werden. Das ist selbstverständlich; denn wir läuten mit diesem Gesetz nicht mehr und nicht weniger als einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen ein.
Allerdings!
Und dieser Paradigmenwechsel und dieses Gesetz sind notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Leitplanken für das Gesetz waren lange klar, und im Verlauf des Verfahrens haben wir die Maßnahmen intensiv diskutiert. Wir haben sie ergänzt, wir haben sie angepasst. Das gehört zu demokratischen Prozessen dazu. Und es ist auch richtig so, und deswegen haben wir auch genau bis zum Schluss um den richtigen Kompromiss gerungen. Jetzt steht das Ergebnis.
Meine Damen und Herren, die Arbeit, die hinter so einem Vorhaben steckt, ist wirklich gewaltig, und ich möchte mich bei vielen Beteiligten an dieser Stelle für den Einsatz bedanken, beginnend mit den Expertinnen und Experten der FinanzKommission Gesundheit, die ich eingesetzt hatte und deren Vorschläge die Grundlage für das Gesetz bilden, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, bei den Gesundheitspolitikern im Speziellen, aber auch bei allen Kolleginnen und Kollegen, die jetzt seit Wochen und Monaten auch im Austausch mit den Bürgern waren, im Austausch mit den Leistungserbringern waren und viele Gespräche geführt haben,
aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei mir im Haus und in den Fraktionen für den unermüdlichen Einsatz.
Sagen Sie auch noch was zum Inhalt?
Ich möchte mich auch bei allen Akteuren im Gesundheitswesen bedanken, die sich mit konstruktiven Beiträgen in den Prozess eingebracht haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ziel dieses Gesetzes ist klar: Wir stabilisieren die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Beitragssätze steigen!
Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung ist dramatisch, und sie erlaubt auch keinen Aufschub mehr. Wir haben daher die zur Verfügung stehende Zeit für die Beratungen intensiv genutzt.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir dieses Gesetz heute abschließen; denn schon im Sommer werden die ersten Weichen für künftige Beitragssätze mit der Festlegung der Grundlohnrate und danach durch den Schätzerkreis gestellt, und bis dahin müssen die Maßnahmen klar sein.
Das kann uns gelingen, meine Damen und Herren; denn auch die Gespräche mit den Ländern in den letzten Tagen und Wochen habe ich als sehr konstruktiv empfunden, und auch den Ländern ist bewusst, was droht, wenn es nicht gelingt, die Beitragssätze zu stabilisieren. Dann müssten wir schon im kommenden Jahr mit einer Beitragssatzsteigerung um 1 Prozentpunkt rechnen, knapp 20 Milliarden Euro, paritätisch verteilt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Und das, meine Damen und Herren, kann nicht sein, was wir wollen.
Lassen Sie mich auf die Ausgangssituation und die Inhalte des Gesetzes kurz eingehen. Das ist auch wichtig, um die Tragweite zu verstehen.
Nach den neuesten Zahlen steigen die Ausgaben der GKV rund doppelt so stark wie die Einnahmen. Dadurch wächst das Defizit um weitere 3,5 Milliarden Euro für 2027 an. Mit dem vorliegenden Entwurf haben wir auch diese neue Lücke nun geschlossen,
und das ist ein starkes, unübersehbares Signal, dass nun ein deutlich größerer Anteil vom Bund kommt.
Ab 2027 wird der Beitrag des Bundes für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger noch einmal deutlich angehoben, und die vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses wird sukzessive reduziert. Auch das ist ein wichtiges Zeichen seitens des Bundes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die beiden Leitlinien des Gesetzentwurfes wurden gewahrt: Effizienz und Evidenz. Oder einfacher gesagt: Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.
Zudem gilt weiterhin der Grundsatz: Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag; denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung. Es bleibt ein ausgewogenes Paket.
Ich möchte drei Beispiele nennen, wo wir Anpassungen vorgenommen haben: Bei der Familienversicherung berücksichtigen wir jetzt die individuelle Familiensituation besser, indem wir die Altersgrenze der zu berücksichtigenden Kinder von sieben auf zwölf Jahre anheben.
Und die Großeltern in Anatolien?
Für die Pharmaindustrie haben wir eine Lösung gefunden, die den Unternehmen mehr Planungssicherheit gibt. Aber gleichzeitig bleibt es bei einem angemessenen Beitrag der pharmazeutischen Unternehmen zur Konsolidierung der GKV-Finanzen.
Und die Krankenhäuser erhalten mehr Flexibilität und Beinfreiheit.
Wir sehen wichtige Maßnahmen zur Entbürokratisierung vor. Den Punkt haben wir am Ende noch sehr intensiv mit den Ländern besprochen. Wir haben nicht nur wichtige Regelungen im Gesetz ergänzt, sondern wir geben auch die Zusage in Richtung der Länder,
Das wird euch noch einholen!
dass wir weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen voranbringen werden.
Gerne.
