Frau Kollegin, es ist sicherlich so, dass in diesen Fällen auch solche Gegenstände vor Ort gefunden werden, aber daraus kann man noch keine Kausalzusammenhänge herstellen, dass derjenige, der so etwas hat, automatisch dann auch zum Täter solcher Taten wird. Das ist nicht belegt. Genauso wenig war es früher belegt, dass derjenige – –
– Nein, es findet statt. Aber der automatische Rückschluss auf eine Kausalbeziehung ist falsch. Nicht jeder wird deswegen – deswegen! – zum Täter. Das ist Ausdruck einer Tatgeneigtheit, ja, aber es ist nicht die Ursache.
Wie gesagt, die Einzelheiten, ob wir uns in dieser Weise als Gesetzgeber verhalten oder nicht, werden wir im Gesetzgebungsverfahren noch deutlich zu erörtern haben. Mir geht es jedenfalls darum, dass wir alles tun, um Taten der sexualisierten Gewalt gegen Kinder in Zukunft zu verhindern.
Vielen Dank.