Jemand sagte: Wir können schon Fehler eingestehen. – Als Fraktion, die hier angibt, sie hätte sich immer darum gekümmert, würde ich die Füße stillhalten.
Ich komme jetzt zum Punkt, Frau Kollegin. Sie sagten hier gerade, was schon alles in Kraft getreten sei. Wenn ich das richtig sehe, sind die Dinge, von denen Sie reden, bisher gar nicht in Kraft getreten; denn sie befinden sich in dem hier beschlossenen Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.
Wir als Grüne haben bei der zweiten Lesung und schon vorher immer gesagt: Lassen Sie uns ein zweistufiges Datenübermittlungsverfahren machen. Das haben Sie abgelehnt mit dem trostlosen Ergebnis, dass dieses Gesetz, das bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder auch Datenübermittlung ans BKA vorschreibt und das auch das von Ihnen genannte Ermittlungsinstrument beinhaltet, bis heute nicht in Kraft getreten ist.
Können Sie mir an der Stelle vielleicht sagen – statt sich selber für etwas zu loben, was verfassungswidrig ist und vom Herrn Bundespräsidenten deshalb nicht unterzeichnet wurde –, wann das Bundesinnenministerium endlich so weit ist, zu diesem zweistufigen System der Datenübermittlung eine rechtliche Vorlage zu machen, damit wir das im Bundestag endlich nachbessern können und die Meldepflichten und die Ermittlungstools, die Sie hier nennen, endlich auch wirksam sind?
Wir warten seit weit über einem Jahr darauf.
Dabei könnten Sie Tempo machen. Wir wären bestimmt zu einem Fristverzicht bereit, wenn Sie eine verfassungsgemäße Lösung vorschlagen.
– Es geht um alles, wenn es um Kinder geht.