Vielen Dank, Herr Präsident. Das Angebot nehme ich sehr gerne wahr. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß, dass ganz viele Themen momentan sehr akut unter den Nägeln brennen und diskussionswürdig sind. Ich gehe auch davon aus, dass wir in dieser Regierungsbefragung dazu kommen.
Ich bitte Sie aber um Nachsicht, dass ich ein Thema gewählt habe, über das wir zwar schon in der ersten Lesung letzte Woche gesprochen haben, das uns alle miteinander aber ungemein beschäftigt. Das ist nämlich die Frage: Wie gehen wir damit um, wenn unfassbare Fälle von Kindesmissbrauch durch hervorragende Ermittlungstätigkeit offenbar werden? Wie gehen wir als Gesellschaft damit um? Welche Möglichkeiten sehen wir vor, um unsere Kinder besser zu schützen?
Es gibt in diesem Zusammenhang meistens zwei Ansätze. Der erste Ansatz ist der, Strafverschärfungen zu fordern und die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Das ist absolut nachvollziehbar. Ein weiterer Ansatz ist, auch darüber nachzudenken, wie wir die Kinder besser schützen können, sodass sie gar nicht erst Opfer werden. Dies ist ein präventiver Ansatz. Ich habe versucht, in dem Gesetzentwurf, den ich vorgelegt habe, diese beiden Ansätze zusammenzubringen. Denn ich glaube, es ist wichtig, dass wir sowohl mit präventiven Maßnahmen reagieren, als auch die Ermittler stärken. Das Unrecht muss auch in den jeweiligen Strafen abgebildet werden. Deswegen habe ich Ihnen ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen. Ich möchte gerne auf zwei, drei Punkte eingehen, die – ich finde, völlig zu Recht – auch schon in der letzten Debatte hier angesprochen worden sind:
Zum einen geht es darum, dass alle Strafverschärfungen, alle Veränderungen, wenig bringen, wenn sie später nicht auch entsprechend umgesetzt werden können, sprich: wenn die entsprechenden Ressourcen nicht vorhanden sind bei den Staatsanwaltschaften und auch bei den Gerichten. Wir müssen dafür sorgen, dass es nicht dazu kommt, dass sich Opfer überlangen Verfahren ausgesetzt sehen. Ich empfand es auch noch mal als Bestärkung aus diesem Hause heraus, dass dies angesprochen wurde. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass neben den notwendigen Maßnahmen, die wir beschließen, eben auch dafür gesorgt wird, dass die entsprechenden Ressourcen bei Staatsanwaltschaften, bei Ermittlern und bei Gerichten vorhanden sind.
Ich fühle mich da sehr gut unterstützt, auch durch die Bundesländer. Denn auch aus dem Bundesrat kam ja diese Forderung. Deswegen gehe ich davon aus, dass diese Voraussetzung mit erfüllt wird.
Ich will noch zwei, drei Punkte zur Veränderung des Begriffs sagen. Wir alle, die wir mal Jura studiert haben – natürlich auch alle anderen; denn auch umgangssprachlich wird es so genannt –, kennen ja den Begriff des Kindesmissbrauchs, des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Ich habe mich dazu entschieden, dass dieser Begriff verändert wird, dass jetzt das zum Ausdruck kommt, was es ist, was diesen Kindern angetan wird, und das ist Gewalt.
Es wird ihnen Gewalt angetan. Das muss man auch genau so benennen.
Der Begriff „Missbrauch“ suggerierte nämlich auch, dass es einen Gebrauch von Kindern gäbe, einen sexuellen Gebrauch, der dann nicht strafbewehrt wäre, und damit muss Schluss sein. Kinder sind keine Sachen, Kinder sind Menschen. Deswegen kann man sie nicht gebrauchen und darf man sie nicht missbrauchen. Wenn ihnen Gewalt angetan wird, dann muss das auch deutlich so zum Ausdruck kommen.
Es gibt dann die Frage: Wenn dann der Begriff „Gewalt“ verwendet wird, bedeutet das dann Veränderungen, bzw. kann dann insbesondere auch die psychische Einwirkung auf Kinder darunter gefasst werden? Ja, das geht. Denn an den tatbestandlichen Voraussetzungen ändert sich nichts; das ist weiterhin gegeben. Aber ich sage es noch mal auch in dieser Deutlichkeit: Was ist, muss auch so genannt werden.
Ein Thema will ich in diesem Zusammenhang noch ansprechen. Auch darüber ist, wie ich finde, in der letzten Woche zu Recht sehr engagiert diskutiert worden. Wir werden sicherlich auch in den Parlamentsberatungen, in dem parlamentarischen Verfahren noch einmal darüber sprechen. Wir haben uns – aus dem Haus – entschieden, klarzustellen, dass auch der Besitz von – das Wort ist schon widerlich; aber man muss es ja so benennen – Kindersexpuppen – der Vertrieb, der Verkauf wird ja strafbar sein – strafbar ist. Es gab hierzu unterschiedliche Einschätzungen, insbesondere beim Zoll, der diese widerlichen Dinge beschlagnahmt und sicherstellt. Mit unserer Klarstellung haben wir jegliche Unklarheit ausgeräumt: Der Besitz von Kindersexpuppen ist strafbewehrt.
In diesem Zusammenhang gab es die Diskussion, ob man nicht vielleicht berücksichtigen müsse, dass es wissenschaftliche Erkenntnisse darüber gebe, dass der Gebrauch solcher Puppen Schlimmeres verhindere, weil sich Täter an den Puppen abarbeiten können. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es angeblich entsprechende Gutachten gibt; mir waren sie bisher nicht bekannt. Ich habe mich explizit mit der Charité in Verbindung gesetzt, bevor wir den Gesetzentwurf vorgelegt haben, um abzuklären, ob es Erkenntnis hierzu gibt. Mir wurde die Auskunft erteilt: Es gibt keine Erkenntnis, dass Kindersexpuppen Täter davon abhalten, Schlimmeres zu begehen. Es gibt aber auch keine Erkenntnisse darüber, dass Täter das, was sie an der Puppe erleben, auch an einem Kind erleben wollen. In dieser Gemengelage habe ich mich dafür entschieden, dass der Schutz von Kindern ganz klar vorgeht. Daher wird der Besitz von Kindersexpuppen unter Strafe gestellt.
Ich habe meine Zeit schon fast überschritten, aber mir war es wichtig, dieses Thema noch einmal anzusprechen. Bei all den anderen Themen, die uns alle bewegen, ist es wichtig, dass der Schutz von Kindern allen präsent bleibt; er darf nicht in den Debatten über andere wichtige Themen untergehen. – Vielen Dank.