Ich möchte klarstellen: Hier wurde niemand beauftragt; vielmehr sorgt die Ressortzuständigkeit in Bezug auf das TKG dafür, dass das Innenministerium dieses Reparaturgesetz vorlegen wird. Das steht im Zusammenhang zu dem, worüber wir eigentlich reden. Das Gesetz gegen Hass und Hetze und gegen Rechtsextremismus war nicht Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Es handelte sich um Regelungen im TMG und im TKG, die entsprechend bewertet wurden. Diese müssen jetzt neu aufgestellt werden. Sie haben allerdings Auswirkungen – nicht nur, aber auch – auf das Gesetz gegen Hasskriminalität, weil es darauf ankommt, dass die IP-Adressen weitergeleitet werden können. Deswegen hat das Urteil mittelbare Auswirkungen, aber das Gesetz selbst stand nie zur Debatte. Das kann es auch gar nicht: Wie kann ein noch nicht ausgefertigtes Gesetz beim Bundesverfassungsgericht landen? Mir ist es schleierhaft, wie man auf eine solche Idee kommen kann. Hier geht es um andere Regelungen, die in die Ressortzuständigkeit des Innenministeriums fallen.
Ich habe bei dem Kollegen nachgehakt. Ich gehe schwer davon aus – wir sind alle sehr interessiert daran, dass das Gesetz ausgefertigt und umgesetzt wird –, dass das Reparaturgesetz schnellstmöglich auf den Weg gebracht wird. Ich bin guter Dinge, dass wir das in diesem Jahr noch schaffen werden, damit es zum 1. Januar in Kraft treten kann.