Das Gesetz selbst ist nicht reparaturbedürftig. Es handelt sich um Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz und dem Telemediengesetz, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Rede stehen. Noch mal: Es geht um diese Regelungen und nicht um das Gesetz gegen Hasskriminalität.
Der Bundesinnenminister hat die Zusage durch den Haushaltsgesetzgeber bekommen, dass das BKA, das als Zentralstelle vorgesehen ist, entsprechend mit Personal ausgestattet wird. Die angeblich 250 000 Meldungen, die Sie jetzt in den Raum stellen, können Sie mit nichts belegen. Es geht bei diesem Gesetz ja eben nicht darum, dass jede Beleidigung weitergeleitet wird, sondern es geht darum, dass bei in einem Straftatenkatalog enumerativ aufgeführten schwersten Straftaten eine Weiterleitung an das BKA erfolgen soll. Da reden wir über Morddrohungen und über die Androhung schwerster Gewalttaten; wir reden im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder aber auch über die Weiterleitung von IP-Adressen. Es geht also nicht um jede Beleidigung; das ist ja manchmal unterstellt worden. Nein, das ist nicht Gegenstand. Deswegen gehe ich fest davon aus, dass das, was dem BKA vorgelegt werden wird – so wie wir das miteinander beraten haben –, dort auch entsprechend bearbeitet werden kann.