Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchungen greifen ziemlich tief in Grundrechte der Bürger ein. Sie haben nun mit Ihrem Koalitionspartner vereinbart, dass die Quellen-TKÜ ins Bundesverfassungsschutzgesetz aufgenommen werden soll, und zwar, so wie ich es verstanden habe, mit der Besonderheit, dass auch in der Vergangenheit abgeschlossene Kommunikationsvorgänge davon umfasst sein sollen.
Wenn das der Fall ist, dann verwischen aber die Grenzen zwischen der Quellen-TKÜ, die sich nur auf aktuelle Kommunikationsvorgänge bezieht, und der Onlinedurchsuchung, die auch abgeschlossene Inhalte auf einer Festplatte umfasst. Das Instrument wäre dann eine Schadsoftware, die installiert wird auf dem Gerät eines Nutzers; das heißt, es werden Sicherheitslücken auf einem Gerät genutzt oder geschaffen – Sicherheitslücken, die eigentlich geschlossen werden sollten, weil sie auch ein Einfallstor sein können für Kriminelle und für Industriespionage.
Wenn nun dieses Instrument, das auch bei der Polizei aus verfassungsrechtlicher Sicht umstritten ist, noch ausgedehnt werden soll auf den Verfassungsschutz, dann hieße das ja, dass der Eingriffszeitpunkt weit vorverlagert wird und die Quellen-TKÜ nicht nur bei begangenen Straftaten und bei konkretem Verdacht zum Einsatz kommt, sondern auch dann, wenn gar kein Verdacht vorliegt.
Deswegen sagt auch Ihr Parteifreund Ulrich Kelber, Bundesdatenschutzbeauftragter: Das Ausmaß der staatlichen Überwachung übersteigt mittlerweile das für eine Demokratie erträgliche Maß.