Ich glaube, das war jetzt nur eine Suggestivfrage, die ich deswegen klar zurückweisen kann. Vielleicht erinnern Sie sich noch daran, dass der Vorschlag, der aus dem Innenministerium kam, als Frau Barley noch Justizministerin war, ein völlig anderer war. Da ging es um einen Riesenkatalog, der vorgelegt wurde.
Ich muss zugeben: Damals hatte ich den Eindruck, dass man die Schubladen leergeräumt hat und alles in ein Gesetz reingeschrieben wurde. Das habe ich dann zurückgeschickt – „return to sender“ – und habe darum gebeten, dass der Kollege das Ganze auf ein aus seiner Sicht und aus Sicht der Dienste absolut notwendiges Maß zusammendampft. Das hat der Kollege dann auch gemacht, und übrig geblieben ist jetzt diese Regelung einer Quellen-TKÜ für den Verfassungsschutz.
Wir haben uns in der Koalitionsvereinbarung ganz klar darauf verständigt, dass die Dienste die Möglichkeiten, die sie im analogen Leben haben, auch im digitalen Bereich zur Verfügung gestellt bekommen sollen. Sie haben im analogen Leben die TKÜ und deswegen die Quellen-TKÜ. Was wir nicht mitgemacht haben, war zum Beispiel die Onlinedurchsuchung; auch das war ursprünglich ein Gedanke. Der Verfassungsschutz hat aber keine Möglichkeit der Hausdurchsuchung – das wäre das Pendant im Analogen gewesen –, und deswegen haben wir uns auf diese Quellen-TKÜ verständigt.
Das ist das, was im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart wurde. Ich gebe in diesem Zusammenhang noch mal zu bedenken, worüber wir hier reden: warum der Verfassungsschutz tätig ist. Das steht selbstverständlich immer unter einem Richtervorbehalt.