Danke, Herr Präsident, für die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen. – Frau Lambrecht, wir reden ja über die Frage der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, und Sie haben gerade noch mal ausgeführt, dass aus Ihrer Sicht der jetzige Gesetzentwurf hinreichend ist, um Schlupflöcher wirklich zu schließen und einen Missbrauch auszuschließen.
Jetzt ist es ja so, dass eine Umwandlung bei der Kommune vor Ort angezeigt werden muss und dann die Kommune diese Umwandlung genehmigen kann, dass aber der Aspekt, ob danach wirklich die Mieterinnen und Mieter die Wohnung erwerben oder nicht, erst viele Jahre später überprüft wird oder auch nicht überprüft wird. Das ist ja in der Praxis eines der Probleme. Wie wollen Sie denn dieses Schlupfloch schließen? Es ist ja so, dass, wenn Sie heute anzeigen, dass 75 Prozent der Wohnungen von den Mieterinnen und Mietern übernommen werden, dann die Kommune am Ende die Umwandlung ja auch genehmigen muss.