Wie gesagt – Sie haben es ja schon zu Recht ausgeführt –, die Kommune muss es eben genehmigen. Und die Kommune müsste es jetzt genehmigen, wenn es jetzt geschehen würde, und sie müsste es, wenn es später geschieht, dann innerhalb der vorgesehenen Frist ebenfalls genehmigen. Also, es ist ja nicht so, dass es dann irgendwie einen Freibrief gibt: Wenn es jetzt nicht genehmigt wird, dann könnt ihr danach machen, was ihr wollt. Das ist ja gesetzlich nicht vorgesehen.
Deswegen: Ich bin davon überzeugt, dass wir die Ausnahmen so eng geschnitten haben, dass sie auf den Einzelfall eben angewendet werden können, dass durch sie aber ein flächendeckender Missbrauch, der Mieterinnen und Mieter aus den bezahlbaren Mietwohnungen verdrängt, so gut, wie es geht, ausgeschlossen wurde.
Wir werden uns miteinander alle Fälle – es geht ja jetzt ins parlamentarische Verfahren – sicherlich noch mal sehr genau anschauen. Aber ich glaube, wir haben es schon geschafft, da sehr passgenau dafür zu sorgen, dass genau das, was manche ja auch schon ausweislich ihrer Fragestellungen im Hinterkopf haben, nicht geschieht, und deutlich zu machen, dass genau das nicht geht.