Vielen Dank. – Frau Ministerin, wir haben das Thema Insolvenz jetzt schon indirekt angesprochen. Wir haben als Bundestag vieles schon dazu gemacht. Wir haben die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Wir haben sie zu Recht teilweise wieder in Kraft gesetzt, mit einer gewissen Ausnahme.
Ihr Haus hat jetzt gerade einen großen Gesetzentwurf zur Sanierung von Unternehmen vorgelegt. Was wir aus der Praxis dazu hören, ist, dass der Entwurf so groß ist, dass er für die großen Unternehmen geeignet ist, aber für viele kleine und mittelständische Unternehmen – dazu gehören auch die hier angesprochenen Vermieter – möglicherweise nicht geeignet ist. Könnten Sie sich vorstellen, für kleine und mittelständische Unternehmen hier vielleicht zusätzliche Sonderregelungen, gegebenenfalls auch übergangsweise, zu schaffen?