Sie haben es angesprochen: Wir haben in dieser Pandemie, wie ich finde, sehr schnell und auch zu Recht – das war auch dringend notwendig – Insolvenzantragspflichten ausgesetzt. Wir haben das dann für überschuldete Unternehmen verlängert, aber gerade nicht für die zahlungsunfähigen. Wir müssen uns jetzt Gedanken machen – deswegen das Unternehmenssanierungsgesetz –: Wie schaffen wir es denn, dass Unternehmer, die – nicht nur, aber auch in dieser Pandemie – in Schwierigkeiten geraten sind, eine zweite Chance bekommen, dass sie nicht vor dem Aus stehen und es nicht „kein Weiter“ gibt? Deswegen ist dieses Gesetz so angelegt.
Den Rücklauf in dieser Deutlichkeit habe ich jetzt noch nicht wahrgenommen; aber ich werde mir alle Stellungnahmen ganz genau anschauen. Dann müssen wir uns miteinander überlegen, ob wir da nicht noch mal nachsteuern können. Das Struckʼsche Gesetz besagt: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht wurde. – Ich bin die Letzte, die sich dem verschließen würde, wenn es denn sachgerecht wäre. Deswegen gucke ich mir alle diese Eingaben mit dem Hinweis noch mal genauer an; das verspreche ich Ihnen.