Der Begriff „Kettenbewährung“ ist ja kein feststehender. Sie kennen ja die Fälle, wo wirklich 20, 30 Bewährungen verhängt werden, zum Beispiel bei Kleinkriminalität etc. Die AfD hatte ja bereits vor Ihrer Amtszeit einen Gesetzentwurf verfasst, der darauf abzielte, eine „Drei Strikes und du bist raus“-Regel einzuführen – nach US-Vorbild, aber durchaus verfassungsgemäß bei uns. Das bedeutet, dass bei der dritten Tat zwingend Haft zu verhängen wäre. Das würde diese, ich nenne es dann einfach mal so, Massenbewährungen verhindern. Sind Sie bereit, diese Sache ins Auge zu fassen, das vielleicht auch mit der AfD anzugehen, oder werden Sie diesen Weg nicht beschreiten, nur weil die Idee dieser Drei-Strikes-Regel – Stichwort: Kleinkriminalität – von uns kommt?