Mit einer Drei-Strikes-Regel beschäftige ich mich tatsächlich nicht, und ich glaube, das ist auch gut so. Aber wie gesagt: Wir arbeiten im Ministerium auch daran, wie man bestimmten Entwicklungen gegensteuern könnte. Aber ich sage es noch mal: Mit einer Kettenbewährung, die in diesem Zusammenhang immer angesprochen wird, ist eben nicht gemeint, dass jemand 30-mal eine Straftat begeht und dann jeweils von Neuem eine Bewährung ausgesprochen wird, sondern unter Kettenbewährung ist zu verstehen, dass noch während der Bewährung wieder eine Bewährung ausgesprochen wird. Das ist damit gemeint, und gerade nicht, dass ein neuer Sachverhalt, ein neuer Straftatbestand, ein neues Urteil kommt, sondern während der Bewährung wieder eine Bewährung; das ist damit gemeint.
Ich sage noch mal: Ich persönlich – und ich glaube, da bin ich in guter Gesellschaft fast aller Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus – möchte nicht in die richterliche Unabhängigkeit eingreifen. Denn diese ist ein hohes Gut, weil der Richter den Einzelfall bewerten kann, den Sie auf dem blauen Stuhl hier im Deutschen Bundestag eben nicht kennen, während der Richter den jeweiligen Einzelfall, den jeweiligen Einzelsachverhalt kennt und ihn dann auch entsprechend bewerten kann. Ich habe da großes Vertrauen in die deutschen Richterinnen und Richter.