Vielen Dank, Herr Präsident. – Ganz kurz zu dem von Herrn Kollegen Peterka angesprochenen Gesetz von Ihnen, das Sie auch im Eingangsstatement angesprochen haben, in dem es um Gewalt gegen Kinder, das Verbot von Kindersexpuppen und andere Dinge geht. Jetzt kommen wir mal zu der real ausgeübten Gewalt gegen Kinder, um Ihre Worte zu gebrauchen, in Form von im Ausland geschlossenen Kinderehen, die dann auf deutschem Boden weiter existieren oder auch nicht weiter existieren. Es gibt einen Gesetzentwurf dazu, dessen Verfassungsmäßigkeit vom Bundesgerichtshof angezweifelt wird. Er liegt seit bald zwei Jahren beim Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich erst einmal mit der Befangenheit seines Präsidenten beschäftigt, um zu klären, ob die von Ihnen schon angesprochene Gewaltenteilung in diesem Fall möglicherweise ein bisschen aufgeweicht ist, da im Ergebnis jemand, der als Teil der Legislative an einem Gesetz gearbeitet hat, nun als Teil der Judikative dieses Gesetz bewerten soll.
Also wann kann man aus Ihrem Haus mit einem wirklich verfassungskonformen, grundgesetzkonformen Gesetz rechnen, das Gewalt gegen Kinder, um wieder Ihren Ausdruck zu verwenden, in Form von im Ausland geschlossenen Kinderehen auf deutschem Boden wirklich konsequent verhindert?