Also, wir haben gesetzliche Regelungen in diesem Land, die genau das vorsehen, die genau das geklärt haben. Und es gab in diesem Sommer auch einen Evaluierungsbericht darüber, ob diese wirksam sind und wie viele Ehen, die zum Beispiel im Alter zwischen 16 und 18 geschlossen wurden – das ist ja auch noch eine Frage –, anerkannt wurden, weil mittlerweile beispielsweise Kinder vorhanden oder die Betroffenen über 18 sind, oder aufgehoben wurden. Das ist ja die Frage, die damit verbunden ist. Dieser Evaluierungsbericht ergibt zumindest für mich jetzt keine Notwendigkeit eines Handelns. Wir haben die ganz klare Regel: Kinderehen sind in diesem Land nicht zulässig, und auch die Kinderehen, die im Ausland geschlossen werden, werden hier nicht anerkannt.
Zu den Fragestellungen im Hinblick auf den Bundesgerichtshof bzw. das Bundesverfassungsgericht werde ich nicht Stellung nehmen.
Wie gesagt: Wir haben einen Evaluierungsbericht, der in diesem Sommer vorgestellt worden ist, und ich rate Ihnen dringend an, sich den mal durchzulesen. Da werden Sie sehen, dass da derzeit zumindest aus unserer Sicht kein Handlungsbedarf besteht, weil es ganz klar ist, dass Kinderehen in diesem Land nicht zulässig sind.
– Ist erledigt. – Dann kommt als Nächstes der Kollege Dr. Wieland Schinnenburg, FDP-Fraktion.