Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere für Mädchen haben Kinderehen weitreichende Folgen – gesundheitlich, sozial und natürlich auch wirtschaftlich. Mädchen erleiden nicht nur große psychische Belastungen, sondern auch körperliche Belastungen, meistens aufgrund von viel zu frühen Schwangerschaften. Mädchen verlieren durch Kinderehen jegliche Chance auf eine gute Ausbildung und eine gute Bildung allgemein. Mädchen verlieren schlicht ihre Selbstbestimmung. Und deshalb ist es die Pflicht dieses Staates, alles in seiner Macht Mögliche zu tun, Kinderehen zu bekämpfen.
Nun ist es heute aber so, dass mit dem Antrag der AfD abermals suggeriert werden soll, dass dieser Staat im Bereich der Kinderehen oder der Zwangsehen untätig ist bzw. wegschaut. Inwieweit das mit der Realität übereinstimmt, möchte ich einmal darlegen.
Es war die Große Koalition unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die im Jahr 2017 das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen hat.
Seitdem sind Ehen unter 18 Jahren in Deutschland verboten – ausnahmslos. Das Ehemündigkeitsalter von 18 Jahren gilt unabhängig davon, ob die Ehe im Inland oder im Ausland geschlossen worden ist. Die Rechtsmäßigkeit dieses Verbots wurde durch das Verfassungsgericht auch im Jahre 2023 bestätigt.
Herr Dr. Frömming, erlauben Sie bitte den Leuten, die Volljuristen sind, hier Urteile vom Bundesverfassungsgericht vorzutragen, weil Sie es einfach falsch vorgetragen haben. Es ging ausschließlich um die Folgen der Unwirksamkeit, nicht um das Verbot als solches. Das musste nachgebessert werden bis zum 30. Juli 2024.
Und das ist auf politischen Druck und mit Unterstützung meiner Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode im Bundestag auch geschehen.
Wenn wir uns die Zahlen der vergangenen Jahre einmal anschauen, dann sehen wir einen signifikanten Rückgang der Kinderehen.
Laut Ausländerzentralregister waren es zum Stichtag 31.07.2016 insgesamt 1 475 junge Menschen in Deutschland, die eine solche Ehe geführt haben. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren es 279 Minderjährige.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich möchte diese Zahlen nicht beschönigen – insbesondere in Anbetracht des Dunkelfeldes. Jede einzelne Kinderehe ist eine zu viel. Wir geben uns mit diesen Zahlen auch nicht zufrieden, und wir haben seinerzeit mit einer Mehrheit in diesem Haus vereinbart, dass das Gesetz Mitte 2027 ganz genau auf den Prüfstand gestellt wird. Eine besondere Dringlichkeit aufgrund dieser Zahlen, die ich gerade vorgetragen habe, sodass wir die Prüfung jetzt vorziehen sollten, sehe ich aber nicht. Das haben Sie auch nicht vorgetragen, und der Bedarf dafür ist auch nicht ersichtlich aus den Zahlen.
Seien Sie unbesorgt. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion erinnern uns noch sehr gut an unsere Kritik an dem Ampelgesetz von vor zwei Jahren – ob es um die Zusammenarbeit mit den Ländern und den ausreichenden Austausch von Daten, um weitere Beratungsmöglichkeiten durch die Länder, um Schutzregelungen oder darum geht, was mit den Menschen passiert, die bei einer informellen Weiterführung einer solchen Ehe weiter in diesem System gefangen sind.
Erlauben Sie mir zuletzt einen Appell: Bedauerlicherweise wissen wir, dass Jugendliche gerade während familiärer Auslandsreisen in den Sommerferien gegen ihren Willen im Herkunftsland der Eltern verheiratet werden. Lassen Sie uns gemeinsam wachsam sein, um mögliche Warnsignale zu sehen, ob in Schulen, Jugendzentren, der Nachbarschaft oder den Arbeitsstätten. Kindheit statt Kinderehen!
Vielen Dank.