Ich will nur darauf hinweisen, dass wir den Gleichstellungsauftrag sehr wohl in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz enthalten haben. Also das wurde weiterentwickelt, weil es notwendig war.
Aber jetzt zur Rasse. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich ja was dabei gedacht, als sie diesen Begriff so reingeschrieben haben. Er stand auch deswegen so lange drin, weil er spiegelbildlich die Verfolgungsmerkmale durch die Nazis abgebildet hat. Es war ihnen wichtig, aufzuzeigen – auch aus dieser Zeit heraus –, dass, wer wegen dieser Merkmale verfolgt wurde, auch wenn sie durch nichts wissenschaftlich gestützt waren, sich in dieser Bundesrepublik Deutschland sicher sein können muss, dass deswegen keine Ungleichbehandlung erfolgt. Das war ja der ursprüngliche Grund.
Wir müssen leider erleben, dass dieser Begriff, der, wie gesagt, mit diesem Hintergrund ins Grundgesetz gekommen ist, auch genutzt wird, um rassistische Äußerungen, rassistische Verfolgung, rassistische Diskriminierung zu betreiben. Deswegen ist es wichtig, dass wir diesen Begriff jetzt – wie gesagt, es geht um jetzt und nicht darum, was damals, als das Grundgesetz erarbeitet wurde, wichtig war – ersetzen. Es darf nämlich keine Schutzlücke entstehen. Das darf nicht der Fall sein. Deswegen müssen wir uns genau überlegen: Mit welchem Begriff füllen wir das, was wir erreichen wollen, aus? Da stehen natürlich solche Formulierungen wie „mit rassistischen Inhalten“ im Raum. Wir feilen daran; denn es handelt sich eben um das Grundgesetz. Deswegen darf es da keinen Schnellschuss geben. Wir müssen uns schon sicher sein, dass wir diese Schutzlücke dann auch vollumfänglich schließen.