Frau Ministerin, in den letzten Wochen ist immer wieder davon gesprochen worden, dass unter Vermittlung der Kanzlerin und Ihnen eine Einigung mit dem Bundesinnenminister Horst Seehofer erzielt wurde, den Artikel 3 Grundgesetz zu ergänzen bzw. zu erneuern, insbesondere den Begriff der Rasse. Ich persönlich bin der Auffassung, dass das Grundgesetz – eine der besten Verfassungen dieser Welt, wenn nicht überhaupt die beste Verfassung dieser Welt – nur sehr zaghaft und sehr vorsichtig angefasst werden darf. Den Artikel 3 haben wir ja auch bisher nur einmal, nämlich bei den Behindertenrechten, ergänzt.
Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mir persönlich wünschen würde, dass wir, wenn wir ganz behutsam an Artikel 3 Grundgesetz herangehen, dann beispielsweise auch die sexuelle Identität und die Kinderrechte mitberücksichtigen können,
die Gleichstellung miteinarbeiten und vieles andere, was wir da so haben. Aber jetzt sind wir „nur“ – in Anführungszeichen – bei dem Begriff Rasse. Deshalb meine Frage: Wird bei dem Begriff Rasse daran gedacht, einen neuen Begriff zu kreieren oder dies – ähnlich wie bei den Behindertenrechten – durch eine Erklärung, einen Annex, klarzustellen, oder soll der Begriff vollständig gestrichen werden, wie es zumindest eine Pressemeldung der „Süddeutsche Zeitung“ implementieren könnte?