Verehrte Frau Kollegin, Sie haben eines vergessen, nämlich dass das Äquivalenzprinzip auf den durchschnittlichen Betrachter und auf die durchschnittliche Leistung abstellt.
Deswegen ist das Leistungsversprechen der GKV tatsächlich unbegrenzt.
– Entschuldigung, aber wenn ich die Fragen Ihrer Kollegin beantworte, dann müssen Sie es ertragen, dass ich eine andere Meinung habe.
Also, noch mal: Selbstverständlich ist das Leistungsversprechen der GKV unbegrenzt; da sind wir uns völlig einig.
Ob ein Beitrag aber tatsächlich geeignet ist, dieses Leistungsversprechen in irgendeiner Form zu ermöglichen, hat nichts mit der Unbegrenztheit des Leistungsversprechens zu tun, sondern er wird pauschal berechnet und auf eine durchschnittliche Betrachtung heruntergebrochen. Deswegen habe ich auch nicht formuliert, dass es zentral festgezimmert ist, sondern formuliert, dass es jedenfalls so, wie Sie es in den vergangenen zehn Jahren ausgedrückt haben, falsch ist.
Wenn Sie die Aussagen der Sachverständigen, die sich in den letzten zehn Jahren bei Anhörungen zu diesem Thema geäußert haben, durchsehen, dann werden Sie feststellen, dass sich tatsächlich der eine oder andere Sachverständige in unserem Sinne ausgedrückt hat. Dass sich Sachverständige in Ihrem Sinne ausgedrückt haben, habe ich noch nicht so richtig bemerkt.
Jetzt mache ich weiter. – Sie wollen ja auch noch die 9/10-Regelung abschaffen. Klar, wenn Sie die PKV insgesamt abschaffen, dann braucht es diese Regelung nicht mehr. Falls sie bleiben sollte, dann, sage ich Ihnen, redet die Union von Solidarität, und zwar von Solidarität mit den Beitragszahlern in der GKV. Wenn jemand jahrzehntelang Vorteile der PKV in Anspruch genommen hat, dann muss er natürlich auch später mit den Nachteilen leben und kann dann nicht in die GKV wechseln.
Kommen wir noch zur Portabilität der Altersrückstellungen. Wir haben bereits 2007 mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz diese Portabilität innerhalb der PKV verbessert, auch da wieder im verfassungsrechtlich gebotenen Rahmen, nämlich nur im Umfang des Basistarifs. Wenn nun die Jungen, die Gesunden, die Versicherten mit den niedrigeren Risiken zu anderen privaten Versicherungen abwanderten und ihre Altersrückstellungen komplett mitnähmen, würde das unweigerlich zu Beitragserhöhungen bei den Verbliebenen in ihrer jeweiligen Kohorte führen. Das wollen wir zumindest nicht. Und die Portabilität gar in die GKV zu ermöglichen, würde – da reden wir wiederum über gute Argumente der letzten zehn Jahre – die Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 Grundgesetz verletzen.
Aus unserer Sicht jedenfalls hat sich das Nebeneinander von GKV und PKV sehr praktisch bewährt. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen sich in einem Systemwettbewerb zugunsten ihrer Versicherten beweisen und anstrengen. Das fördert Qualität. Deswegen werden wir wie immer Ihre Anträge ablehnen.
Herzlichen Dank.
Das Wort hat der Abgeordnete Jörg Schneider für die AfD-Fraktion.