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189. Sitzung
Donnerstag, 5. November 202019. Wahlperiode, 189. Sitzung
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über den gemeinsamen Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Dieser Gesetzentwurf ist wichtig, weil er die Trennung von Staat und Kirche auch finanziell umsetzen will.

Bei den Staatskirchenleistungen geht es um historisch gewachsene Entschädigungen, die vom Staat als Ausgleich für die Enteignung von kirchlichen Ländereien und Gütern im frühen 19. Jahrhundert gezahlt wurden und immer noch werden.

Ist längst abbezahlt!

Es wäre zutiefst ungerecht, wenn die Kirchen bis in alle Ewigkeit Gelder vom Staat erhalten sollen für Ereignisse, die mehr als 200 Jahre zurückliegen.

Beifallbei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Auch deswegen enthielt die Weimarer Reichsverfassung von 1919 den Auftrag, diese Zahlungen abzulösen. Dieser Auftrag wurde ins Grundgesetz übernommen. Der Bund soll Grundsätze für die Umsetzung aufstellen. Das haben wir mit unserem Gesetzentwurf gemacht.

Beifallbei Abgeordneten der LINKEN

Die Länder müssen dann mit den Kirchen in ihrem Bundesland Verträge zur Umsetzung vereinbaren, und genau darum geht es, Herr Castellucci. Ich bin gespannt auf den Entwurf der SPD. Schade, dass er heute nicht zur Diskussion gebracht wurde.

Beifallbei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP

Es wird Zeit, dass der Verfassungsauftrag erfüllt wird und die Staatsleistungen endlich abgelöst werden. Denn wenn man nichts tut, wie CDU/CSU und SPD bisher, dann kostet das ewig, und zwar Steuergelder. Das ist nicht hinzunehmen.

Beifallbei der LINKEN

Die Linke setzt sich seit Jahren für eine Regelung ein. 2012 haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht – das wurde eben schon erwähnt – und 2015 die Einsetzung einer Expertenkommission beantragt, die einen Vorschlag erarbeiten sollte. Beides wurde abgewiesen.

Seitdem ist vonseiten der Parteien der Großen Koalition nichts passiert, und das kommt die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler teuer zu stehen. Momentan werden Staatsleistungen in Höhe von einer halben Milliarde Euro jährlich an die beiden großen christlichen Kirchen gezahlt. Seit unser Gesetzentwurf hier im Bundestag abgelehnt wurde, sind rund 4 Milliarden Euro geflossen. Deswegen haben wir gehandelt.

Nach der letzten Bundestagswahl haben Konstantin von Notz und ich zusammengesessen, und bald war Stefan Ruppert von der FDP mit an Bord. Gemeinsam haben wir diesen Gesetzentwurf erarbeitet. Wenn es nach der Linken gegangen wäre – das wurde schon gesagt –, wäre die an die Kirchen zu zahlende Ablösesumme deutlich geringer ausgefallen. Die Forderung aus dem Gesetzentwurf von 2012 bleibt unsere inhaltliche Position;

Beifallbei der LINKEN

aber der jetzige gemeinsame Gesetzentwurf bietet eine Grundlage, auf die sich eine Mehrheit im Bundestag einlassen könnte.

SPD und CDU/CSU müssen erklären, ob sie den Verfassungsauftrag weiterhin ignorieren und aussitzen wollen oder ob sie sich für eine Lösung starkmachen, die im Übrigen dem Gleichbehandlungsgebot gegenüber allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in unserer zunehmend plural geprägten Gesellschaft entspricht.

Herr Gröhe, es ist gut, zu reden, aber ich glaube, jetzt ist es an der Zeit, zu handeln.

Beifallbei der LINKEN, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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