Frau Präsidentin! Lieber Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Strom aus Windenergieanlagen auf See durch unsere Steckdosen fließen soll, dann muss viel zusammenkommen. Da muss einer die Windenergieanlagen auf See erstellen und darin investieren. Da müssen die Leitung und der Anschluss bis hin zum Verbraucher geschaffen werden. Wir brauchen Behörden, die planen und genehmigen. Und wenn es zum Streit kommt, dann brauchen wir auch noch Gerichte, die diesen Streit lösen.
Wie das alles zusammenpasst und wie damit klare Mengenvorgaben realisiert werden, das ist Gegenstand des Windenergie-auf-See-Gesetzes, das seit dem Jahr 2017 in Kraft ist und das wir heute noch besser machen. Wir setzen das Ganze noch konsequenter um. Wir erhöhen das Ausbauziel für die Offshorewindenergie von 15 Gigawatt auf 20 Gigawatt Leistung bis zum Jahr 2030 und setzen damit um, was die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen hat.
Zum ersten Mal verankern wir auch ein Langfristziel von 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040. Damit setzen wir ein Signal, dass Deutschland weiterhin ein führender Markt in der Offshorewindenergie ist und bleiben wird. Das schafft Planungssicherheit für die Unternehmen. Das schafft auch gute Rahmenbedingungen für Wertschöpfung und Arbeitsplätze in unserem Land und hat deshalb auch eine industriepolitische Dimension. Das ist ausgesprochen wichtig.
– Ja, das sage ich immer wieder mal bei Ihnen, zu Recht, und dann gilt es für die anderen genauso. – Entschuldigen Sie, Frau Kollegin. – Liebe Abgeordnete, es wäre übrigens nett, wenn Sie der Rednerin mal zuhören würden.
Frau Winkelmeier-Becker, Sie sind dran.