Ich hatte gerade die industriepolitische Wichtigkeit des Vorhabens unterstrichen. Mit dem Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass diese vielen Aspekte zusammenkommen, um die Ausbauziele zu erreichen.
Für die Ausschreibungen, die die Bundesnetzagentur ab dem nächsten Jahr durchführen wird, muss das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, BSH, demnächst vorab tätig werden. In einem zentralen Verfahren muss das Bundesamt voruntersuchen, welche Flächen denn konkret in Betracht kommen. Damit wird dann auch Klarheit erzielt, auf welchen Flächen weiter geplant werden kann. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen dann die Netzanbindungen umsetzen.
Das Gesetz schafft die Grundlagen für diese Prozesse. Es fängt bei den erforderlichen Stellen und Mitteln an, die dafür bei den entsprechenden Behörden geschaffen werden müssen, und es erfüllt damit die Zusage der Bundesregierung aus der Offshore-Vereinbarung, die Minister Altmaier mit den Energieministern der Küstenländer, mit dem BSH, mit der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern im Mai dieses Jahres getroffen hat.
Unser Ausschreibungssystem bietet damit auch weiterhin verlässliche und attraktive Bedingungen als Grundlage für diese erforderlichen Investitionen; denn die Bieter erhalten alle nötigen Daten der Voruntersuchungen, und sie erhalten, je nachdem, wie der Zuschlagswert dann aussieht, auch eine Förderung im Rahmen der gleitenden Marktprämie.
Wir haben dafür auch den Höchstwert für Ausschreibungen angepasst, der ansonsten nach den letzten Ausschreibungen bei null gelegen hätte. Wir haben in diesem Zusammenhang auch den Umgang mit 0-Cent-Geboten in den zukünftigen Ausschreibungen intensiv diskutiert. Das Gesetz, wie es heute vorliegt, enthält dazu eine Evaluierungsklausel, die die erneute Prüfung im Jahr 2022 vorsieht. Im Fall mehrerer 0-Cent-Gebote wird bis dahin das Los entscheiden.
Aus unserer Sicht ist wichtig, dass wir bei dem bewährten System der gleitenden Marktprämie bleiben. Die 0-Cent-Gebote aus den Übergangsausschreibungen belegen doch gerade den Erfolg dieses Fördersystems.
Mit dem Gesetz erhöhen wir zugleich das Tempo. Wir werden zukünftig nicht nur das Jahr, sondern auch das konkrete Quartal der Inbetriebnahme von Offshorewindparks und Anbindungsleitungen festlegen. Dadurch wird der Ablauf besser koordiniert, und das ermöglicht dann auch, dass die entsprechenden Realisierungsfristen kürzer werden. Außerdem erweitern wir die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts auf Klagen gegen die Offshoreanbindungsleitungen. Auch das wird deutlich dazu beitragen, dass wir die Verfahren verkürzen.
Mit diesem Gesetz schaffen wir also die Grundlage für eine zunehmend bedeutende Funktion der Windenergie auf See zum Erreichen unserer Energie- und Klimaziele. Gleichzeitig trägt die Offshorewindenergie dazu bei, dass die Strompreise bezahlbar und die Stromversorgung sicher bleiben. Nicht zuletzt schaffen wir damit auch gute Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland und bringen so Wirtschaft und Klima zusammen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.