Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den das Kabinett in dieser Woche beschlossen hat, wurde lange erwartet und viel diskutiert. Er geht darauf zurück, dass sich die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag verständigt haben, den Ausbau der erneuerbaren Energien netzsynchron, kosteneffizient und marktorientiert voranzutreiben.
Wir erreichen dieses Ziel, indem wir uns zunächst einmal darauf verständigen, dass wir in den nächsten drei Jahren zusätzlich zu den ohnehin stattfindenden Ausschreibungen Sonderausschreibungen für Photovoltaik und für Wind an Land in einer Größenordnung von insgesamt jeweils vier Gigawatt durchführen. Sie werden auf Jahresscheiben aufgeteilt. Das hat seinen Grund darin, dass wir sicherstellen müssen, dass genügend genehmigte Standorte vorhanden sind, damit ein wirklicher Wettbewerb in den Ausschreibungen stattfindet.
Wir können diese Ausschreibungen auch finanziell bewältigen, weil der Ausbau der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren wesentlich preisgünstiger geworden ist. Im Schnitt werden Windenergieanlagen an Land heute für 5,5 Cent die Kilowattstunde zugeschlagen und Photovoltaikanlagen in der Freifläche für 4,5 Cent die Kilowattstunde. Das ist mehr als eine Halbierung im Vergleich zu der Zeit, als wir noch feste Einspeisevergütungen hatten. Wir haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, damit einen wichtigen Schritt auf dem Weg gemacht, im Jahre 2030 einen Anteil an Erneuerbaren am Stromverbrauch von rund 65 Prozent zu erreichen.
Wir wissen aber auch, dass wir für die Aufnahmefähigkeit der Netze noch wichtige Voraussetzungen schaffen müssen. Ich habe als Bundeswirtschaftsminister angekündigt, dass das Thema Netzausbau zu den Schwerpunkten meiner Arbeit gehören wird. Ich habe im August dieses Jahres die erste Netzausbaureise nach Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Ich werde in den nächsten Wochen den zweiten Teil dieser Reise unternehmen. Wir haben in einem Netzgipfel mit den Bundesländern die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass es schneller vorangeht. Wir werden im Bundestag sehr zügig ein Netzausbaubeschleunigungsgesetz einbringen, das uns dabei helfen soll, unsere Ausbauziele schneller zu erreichen.
Aber es geht nicht nur darum, dass wir Leitungen schneller bauen. Es geht auch darum, dass wir marktwirtschaftliche Instrumente nutzen, den Ausbau der Erneuerbaren effizienter und besser zu machen. Deshalb haben wir uns auf technologieübergreifende sogenannte Innovationsausschreibungen verständigt. Dabei werden Projekte entwickelt, die besonders netz- und systemdienlich sind.
Wir haben im Übrigen in diesem Jahr einen weiteren Zuwachs des Anteils an Erneuerbaren am Stromverbrauch erwirkt, die ausweislich der Feststellung der Übertragungsnetzbetreiber in etwa 2 Prozent über dem des letzten Jahres liegen.
Wir müssen allerdings auch anerkennen und sehen, dass es gegen den Ausbau von Windenergieanlagen zunehmend Widerstände gibt. Wir haben in den letzten Monaten und Jahren gesehen, dass sich insbesondere vor Ort zum Teil sehr kontroverse Debatten entwickeln, auch im Hinblick auf die Emissionen an Geräuschen und an Licht, die von diesen Anlagen ausgehen. Uns liegt sehr daran, die Akzeptanz zu erhöhen, und zwar nicht nur für neue Anlagen, sondern für alle Anlagen, die bereits gebaut sind.
Deshalb haben wir uns in der Koalition darauf verständigt, dass wir bei den Windenergieanlagen, die nachts rot blinken, damit sie von Flugzeugen gesehen werden, eine moderne, innovative Transponderlösung umsetzen werden, die dazu führt, dass diese Anlagen nur dann blinken, wenn ein Flugzeug auch tatsächlich in der Nähe ist. Damit entlasten wir die Anlieger in ganz erheblicher Art und Weise. Die Koalitionsfraktionen werden die Beratungen des Gesetzentwurfes mit einer Arbeitsgruppe begleiten, die von meinem Ministerium unterstützt wird und in der es darum geht, weitere akzeptanzsteigernde Maßnahmen zu erörtern.
Schließlich: Ich hatte zu Beginn meiner Tätigkeit als Bundeswirtschaftsminister mit der Europäischen Kommission bzw. mit Kommissarin Vestager und ihrer Generaldirektion eine wichtige Einigung zum Thema „Entlastung von KWK-Anlagen“ verhandeln können, die in der Vergangenheit gewährt wurde, aber auf einer unsicheren rechtlichen Grundlage stand. Wir haben uns verständigt, und diese Einigung setzen wir mit diesem Gesetzentwurf um. Das bedeutet, dass die Entlastung aus Sicht der Kommission nur in wenigen Fällen zu hoch war und in 98 Prozent der Fälle keine Rückzahlung erfolgen muss. Auch das ist für die Wettbewerbsfähigkeit der entsprechenden Einrichtungen wichtig.