Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Verehrte Gäste an den Bildschirmen! Ja, wir sprechen heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und ‑verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006. Die in diesem Gesetzentwurf geforderten Veränderungen betreffen unter anderem die Verkürzung der Berichtsfristen, die Aufbewahrungsfristen für die Daten sowie weitere kleinere Verwaltungsänderungen beim Erheben und Übermitteln dieser Daten. Wie es der Staatssekretär angekündigt hat, sind diese Verwaltungsänderungen geringfügiger Natur, und deswegen kann die AfD-Fraktion dem Ganzen zustimmen.
Aber wenn wir schon dabei sind, dann schauen wir uns doch einmal an, ob mit dem Register die Ziele der Verordnung tatsächlich erreicht werden. Ziele der Verordnung sind unter anderem, Informationen über den Zustand der Umwelt zu sammeln sowie zu einer Verringerung von Umweltverschmutzung beizutragen. Wir müssen attestieren, dass eigentlich beide Ziele wenig bis gar nicht von diesem Register berührt werden.
Zum einen liegt das daran, dass alle Emissionen, die in diesem Register erfasst werden – seien es Schadstoffe im Boden, im Wasser oder in der Luft –, unterhalb der gesetzlichen Grenz- und Schwellenwerte liegen. Mithin hat der Gesetzgeber den Betrieben bereits attestiert, dass hier keine Umweltverschmutzung durch den Betrieb der Anlagen vorliegt.
Des Weiteren ist es nicht unbedingt so, dass es der Information über den Zustand der Umwelt dient, wenn ich Informationen darüber zusammentrage, dass ein Betrieb ungefährliche Abfälle – auch wenn es einige Tausend Tonnen sein mögen – sammelt und sie dann innerhalb der nationalen Grenzen an einen Verwerter oder Recycler weiterreicht. Das ist nichts, was der Information über den Zustand der Umwelt dient.
Fragen wir doch auch gleich einmal, ob es tatsächlich sinnvoll ist, diese erhobenen Daten zentralistisch in einem Brüsseler Elfenbeinturm von hochdotierten EU-Beamten zu veröffentlichen. Welches gesteigerte Interesse der Öffentlichkeit liegt denn de facto dafür vor, dass ein Bürger, sagen wir, aus Irland oder Portugal wirklich wissen muss, dass in einem bestimmten Betrieb – meinetwegen in Litauen, Rumänien oder Griechenland – 1 000 Tonnen ungefährlichen Abfalls anfallen, die dann zu einem Verwerter oder Recycler gebracht werden? Das ist doch ein etwas übersteigertes Informationsbedürfnis, und ich glaube, diese Informationen sollten besser auf nationaler, vielleicht sogar auf regionaler Ebene erhoben werden.
Womit wir beim letzten und wahrscheinlich wichtigsten Punkt wären,
nämlich der sorglosen und manchmal sogar fahrlässigen Veröffentlichung dieser Daten. Die Veröffentlichung dieser Daten führt nämlich dazu, dass fachkundige Ingenieure oder fachkundige Wissenschaftler aus diesen veröffentlichten Abfalldaten Rückschlüsse auf die Zustände der Betriebe ziehen können, denen diese Daten zugeordnet werden. Das führt so weit, dass man daraus sogar einzelne Prozessparameter ablesen kann, die in diesen Fabriken und Betrieben verwendet werden, und sogar Rückschlüsse auf die Quellen ziehen kann, aus denen diese Betriebe ihre Rohstoffe beziehen. Wenn ich das Ganze mit den modernen Methoden der KI kombiniere, wie sie heute Morgen im Abschlussbericht der Enquete-Kommission erwähnt worden sind, dann stelle ich fest, dass gut ausgebildete Ingenieure mittlerweile per Mausklick ein wahrscheinliches Lagebild von den Betriebszuständen, von den Prozessparametern und von den betrieblichen Kennziffern wie Stückkosten und Energieeffizienz europäischer Betriebe erstellen können. Darüber freut sich selbstverständlich die außereuropäische Konkurrenz.
Ich fasse zusammen: Die AfD stimmt diesem Gesetzentwurf mit den Verwaltungsänderungen zu. Wir sind aber nicht der Meinung, dass damit die Ziele der Verordnung weitestgehend erreicht werden; er erweist sich daher als nicht förderlich. Wir sind nicht der Meinung, dass diese Daten zentralistisch in Brüssel erhoben und veröffentlicht werden sollten, und wir sind dezidiert der Meinung, dass es fahrlässig und sorglos ist, diese betrieblichen Daten – auch diejenigen, die nicht als Geheim klassifiziert werden – international komplett unkontrolliert der außereuropäischen Konkurrenz zur Verfügung zu stellen.
Im Übrigen bin ich dafür, dass die esoterische Maskenpflicht in Deutschland wegen fehlender Wirksamkeit sofort beendet wird.
Da der Kollege Karsten Möring, CDU/CSU-Fraktion, die Kollegin Judith Skudelny, FDP-Fraktion, und der Kollege Ralph Lenkert, Fraktion Die Linke, ihre Reden zu Protokoll gegeben haben,1 Anlage 7
ist die letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt die Kollegin Dr. Bettina Hoffmann, Bündnis 90/Die Grünen.