Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich die Anträge der Oppositionsfraktionen in dieser Debatte mit Titeln wie „Rechtsstaat und Demokratie in der Corona-Pandemie“, „Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie“ anschaut, wenn man sich manche Reden zu diesem Tagesordnungspunkt anhört, dann könnte man glauben, dass wir unmittelbar vor dem Kollaps des demokratischen Systems in Deutschland stünden.
Es ist nicht nur irreführend, es ist auch wirklich unredlich, so zu argumentieren. Wir haben es mehrfach bewiesen, indem wir allein in dieser Woche mehrere Debatten haben, in denen wir uns mit den unterschiedlichen Folgen der Coronapandemie und der angemessenen demokratischen Antwort darauf beschäftigen.
Also: Seit 71 Jahren stehen in unserer Verfassung Rechte, auch Rechte der Minderheiten, und diese Rechte können Sie wahrnehmen.
Ich fordere Sie auf, das zu tun. Sie tun es ja auch; das zeigen die vielen Debatten, die wir nicht nur im Plenum, sondern auch in den unterschiedlichen Ausschüssen, in den öffentlichen Expertenanhörungen, in den Regierungsbefragungen und auch an vielen anderen Stellen haben.
Die Debatte findet hier im Parlament statt. Hier gehört sie hin; da haben Sie vollkommen recht. Deswegen ist es irreführend, und es ist auch falsch, wenn Sie so tun, als wäre dies nicht so.
Ich will an dieser Stelle sagen, dass der Bundesgesundheitsminister gerade eine, wie ich finde, sehr bemerkenswerte Rede gehalten hat, weil er auch deutlich gemacht hat, dass es nicht so ist, dass wir glauben würden, wir hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen – anders als vielleicht in der einen oder anderen Fraktion.
Wir können all das, womit wir hier jetzt konfrontiert sind, nicht bis zum Ende denken. Es ist tatsächlich so, dass wir ein Stück weit auf einer Terra incognita unterwegs sind. Wenn man in einem unbekannten Land ist, dann ist es mit Sicherheit auch nicht klug, sich in ein vorgefertigtes Betonbett zu legen und sich jede Flexibilität zu nehmen, um dann nicht mehr auf eine solche dynamische Krisenlage angemessen reagieren zu können.
Deswegen ist es für uns ein Spagat, den wir versuchen müssen, den wir auch hinbekommen müssen: Wie schaffen wir es, dass wir zum einen alle wesentlichen Punkte, insbesondere alle wesentlichen Grundrechtseingriffe, selbstverständlich hier in diesem Parlament diskutieren und dafür den Rahmen schaffen, und zum anderen der Regierung und auch denen vor Ort, den unmittelbar zuständigen Gesundheitsbehörden, die Flexibilität belassen, um auf diese Krise und die damit verbundenen Herausforderungen angemessen reagieren zu können? Diesen Spagat müssen wir hinbekommen.
Das tun wir, indem wir die Schutzmaßnahmen nach Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite – § 5 Infektionsschutzgesetz – in den neu geschaffenen § 28a Infektionsschutzgesetz ziehen. Der Deutsche Bundestag bestimmt also weiterhin die Voraussetzungen dafür, ob diese Möglichkeiten bestehen, ob diese Rechte ausgeübt werden können oder eben nicht. Und der Deutsche Bundestag hat natürlich auch jederzeit die Gelegenheit, diese Regelung wieder zurückzunehmen.