Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle können uns nach dieser Woche auf drei Dinge sicher einigen: wie elementar wichtig ein funktionierender Rechtsstaat, funktionierende Institutionen und eine soziale Marktwirtschaft sind.
Für Coronamaßnahmen bedeutet das: Die wesentlichen Entscheidungen müssen im Parlament diskutiert werden, bevor sie ins Werk gesetzt werden,
und den Maßnahmen, die hinterher dabei herauskommen, muss man schon auf hundert Meter ansehen, dass sie verhältnismäßig sind. Nur wenn das gelingt, kommen die Menschen mit.
Die Tafelrunde aus Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten zwingt Kunst und Kultur, Sport und Hotels, Gastronomie und Freizeitwirtschaft ein Sonderopfer auf. Das ist brutal hart und der Hintergrund für den jetzigen Tagesordnungspunkt.
Die undifferenzierten Coronamaßnahmen bedeuten: Gewerbemieter haben null Umsatz, sollen aber weiter volle Gewerbemiete zahlen. Die Frage ist nun, wer jetzt was tun muss, um das Problem zu lösen. Die Grünen haben recht, wenn sie sagen, dass die Coronamaßnahmen die Geschäftsgrundlage massiv stören. Aber sie haben unrecht, wenn sie dafür § 313 BGB umschreiben wollen; denn dieser Paragraf bietet als Generalklausel bereits jetzt alle Möglichkeiten für die Gerichte, eine faire Risikoverteilung unter Coronabedingungen zu entscheiden.
Und Sie sprechen es in Ihrem Antrag dann auch selbst an, dass die ersten Gerichtsurteile nahelegen, dass auch die Justiz in Ihrem Sinne auf eine Störung der Geschäftsgrundlage entscheidet. Es ist deshalb falsch, wie die Grünen zu sagen: Das machen wir trotzdem; es schadet ja nicht. – Denn es gilt Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.“
Um unsere Ablehnung des Linkenantrags zu begründen, reicht schon der Hinweis auf eine Forderung: Sie wollen einen Rechtsanspruch auf Absenkung der Nettokaltmiete um 30 Prozent für Gewerbemieter mit pandemiebedingtem erheblichem Umsatzverlust. – Das ist undifferenziert, begrifflich ungenau und der Höhe nach willkürlich.
Nein, wir müssen das Problem vom Kopf auf die Füße stellen. Die Unternehmer und ihre Mitarbeiter wollen arbeiten. Das müssen wir, soweit es geht, ermöglichen.
Maßnahmen müssen punktgenau und differenziert angeordnet werden. Die Bundesregierung muss wegkommen von dem Auf-Sicht-Fahren. Alle Unternehmen, ob geschlossen oder nicht, brauchen Klarheit, nach welchen Kriterien Bundesregierung und Länder Maßnahmen ergreifen. Das gilt für Hilfen genauso wie für Einschränkungen.
Die Schließungsanordnungen müssen berücksichtigen, wie viel Gefahr tatsächlich von den spezifischen Betrieben ausgeht und welche Schutzkonzepte jeweils umgesetzt sind. Die Bundesregierung muss den Einbau von geeigneten Luftreinigungstechniken mit einer Sonderabschreibung fördern.
Und wir brauchen die Einführung einer negativen Gewinnsteuer. Konzepte dafür haben wir Freien Demokraten Ihnen vorgelegt.
So helfen wir den Betrieben durch die Pandemie – mit rechtsstaatlichen Maßnahmen und wirtschaftlicher Unterstützung.
Vielen Dank.