Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister Spahn! Ja, wir müssen in der Pandemie Entscheidungen treffen. Aber die Entscheidungen würden wir gern hier im Parlament treffen; denn ein Minister oder eine Regierung sind nun mal nicht die besseren Gesetzgeber. Die Debatten darüber gehören in die Parlamente, wo die Interessen der Bürgerinnen und Bürger auch abgebildet werden.
In unserem umfangreichen Änderungsantrag schlagen wir vor: Wenn die Regierung bundesweite Maßnahmen der Länder herbeiführen möchte, ist sie verpflichtet, vorher die Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen.
Das ist die richtige Maßnahme; denn damit hätten wir solch ein peinliches Hinterzimmerchaos, wie wir es in den letzten Wochen erlebt haben, nicht mehr nötig, meine Damen und Herren.
Ihr Gesetz ist handwerklich schlecht gemacht. Ihrem Gesetz fehlt die rechtsstaatliche Bestimmtheit. Sie haben einfach einen unbestimmten Rechtsbegriff gegen einen anderen unbestimmten Rechtsbegriff ausgetauscht. Es bleibt völlig unklar, welche Freiheitseinschränkungen in welcher Lage angemessen sind.
Wir – das will ich hier betonen – haben konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Wir schlagen ein abgestuftes Konzept von Maßnahmen vor, die sich am jeweiligen Infektionsgeschehen orientieren. Tatbestand – Rechtsfolge, so macht man das. Das ist klar. Das ist nachvollziehbar, meine Damen und Herren.
So weiß man in jeder Situation, mit welcher Maßnahme zu rechnen ist.
Wir halten pauschale Schließungen für falsch. Wir sehen es so: Wenn ein anerkanntes Hygienekonzept nachgewiesen wird und ein Infektionsrisiko unwahrscheinlich ist, dann können Kultureinrichtungen öffnen, dann kann die Gastronomie geöffnet werden, dann die Hotellerie. Nichts ist ungerechter als pauschale Schließungen, meine Damen und Herren!
Außerdem ist uns Ihre Definition einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu weit gefasst. Des Weiteren wollen wir, dass die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach zwei Monaten automatisch endet. Auch das haben wir beantragt.
Meine Damen und Herren, unser Änderungsantrag ist der Goldstandard; das wurde von Frau Rottmann ja auch schon festgestellt.
Das kann man von Ihrem Gesetz nicht sagen.
Vielen Dank.