Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind jetzt in einer neuen Phase der Pandemie angekommen. Es wurde schon gesagt: Die bundesweite Inzidenz beträgt 18. In meinem Bundesland Schleswig-Holstein liegt sie bei 9,4; gestatten Sie mir, das als Lokalpatriotin zu erwähnen. Jeden Tag nimmt die Zahl der Intensivpatienten ab. Selbst Herr Spahn hat am Mittwoch im Ausschuss gesagt: Die Daten sehen gut aus. – Meine Damen und Herren, auch wenn die Regierung bei der Impfstoffbeschaffung geschlafen hat, zeigt sich jetzt deutlich: Das Impfen entfaltet Wirkung, und das ist gut so.
Selbstverständlich ist die Pandemie noch nicht vorbei; das sage ich hier ganz ausdrücklich. Covid-19 wird uns noch lange beschäftigen. Deswegen benötigen wir weiterhin Maßnahmen des Gesundheitsschutzes; das steht für uns völlig außer Frage. Aber was wir nicht brauchen, sind die Pauschalvollmachten für eine Regierung, die auf ein fehlerhaftes Fundament gebaut sind, meine Damen und Herren.
Dass Pauschalvollmachten für Rechtsverordnungen höchst problematisch sind, hat der Bundesrechnungshof gestern bestätigt. Er sieht die Gefahr einer Aushöhlung des parlamentarischen Budgetrechts, wenn der Bundestag über die Angemessenheit der Ausgaben nicht mehr selbst entscheiden kann. So ist es, meine Damen und Herren.
Wir von der FDP haben von Anfang an kritisiert, dass jeder Schutzschirm und jede Hilfsmaßnahme immer an das Vorliegen einer epidemischen Lage gekoppelt ist. Es ist doch absurd, wenn zur simplen Anordnung einer Maskenpflicht die Feststellung der epidemischen Notlage erforderlich ist. Die Bundesregierung hat es hier selbst versäumt, Rechtssicherheit zu schaffen. Sie haben hier gesetzgeberisches Chaos geschaffen, meine Damen und Herren.
Wenn wir also der Verlängerung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht zustimmen, dann ist das keine gesundheitspolitische Entscheidung, sondern eine rechtspolitische Entscheidung.
Die weiterhin notwendigen Maßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln lassen sich doch genauso außerhalb der epidemischen Lage realisieren, und zwar ohne die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat zu beschränken.
Wir haben in der gesamten Pandemiepolitik immer konkrete und konstruktive Vorschläge in die Debatte eingebracht, meine Damen und Herren. Daran halten wir mit unserem heute vorliegenden Antrag fest. Darin schlagen wir vor, dass es unterhalb der Schwelle der epidemischen Lage gesetzliche Grundlagen für die Pandemiebekämpfung geben muss.