Nein, Herr Präsident, ich gestatte keine Zwischenfrage aus der AfD. Das ist immer dasselbe: Die wollen ihren YouTube-Kanal füllen, und am Schluss geschieht das nur ausschnittsweise. – Oder glauben Sie im Ernst, dass die Art und Weise, wie der Bundesgesundheitsminister vorhin den AfD-Kollegen versenkt hat, auch auf YouTube gesendet wird?
Das wäre einmal schön, dann hätten Sie an der Stelle auch einmal für einen Beitrag zur Wahrheit und Klarheit gesorgt. Das wäre eine gute Sache.
Der § 28a des Infektionsschutzgesetzes ist, meine Damen und Herren, das Gegenteil von dem, was Sie hier als Ermächtigungsgesetz beschreiben. Wir bestimmen 17 spezifische Maßnahmen, die geeignet sind, die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Wir legen fest, dass sich die Länder bei der Auswahl dieser Mittel an der Dynamik der Ausbreitung zu orientieren haben. Wir ziehen für besonders grundrechtssensible Verbote wie Verbote von Versammlungen, Gottesdiensten oder Besuchen im Seniorenheim klare Grenzen ein. Und, meine Damen und Herren, wir befristen die Eingriffe der Länder auf vier Wochen und verlangen klare Begründungen für Verlängerungen. Wo ist denn da eigentlich Ihre Beschwer?
Aber eines tun wir nicht, meine Damen und Herren, wir übernehmen nicht Regierungshandeln oder Zuständigkeiten der Länder. Der Deutsche Bundestag kontrolliert die Regierung, er ersetzt sie nicht. Wer sagt, wir schafften die Demokratie ab, der lügt.
Ich will auch noch einmal ganz deutlich sagen: Wir schaffen keinen Impfzwang. Wir sorgen dafür, dass eine Grundlage geschaffen wird, damit man am Schluss auch impfen kann; denn die Frage wird doch nicht heißen: Wer muss? Sondern: Wer darf und wann? Ich bitte die Menschen, sich das mal vor Augen zu führen.
Bei all dem, was wir momentan an Argumentation hören, wäre mir wichtig, dass sich die Menschen draußen selbst ein Bild machen, dass sie nicht alles glauben, was in den sozialen Medien verbreitet wird, und dass sie sich immer die Frage stellen: Cui bono? – Wem nutzt das? Damit wäre viel geholfen, meine Damen und Herren.