Herr Kollege, ich habe nur darauf hingewiesen, dass Ihre Darstellung nicht stimmt, nämlich dass das weniger ist als die Grundsicherung. Denn diese Überbrückungshilfen III, die pauschaliert ausgezahlt werden, werden eben nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Das heißt im Klartext, dass jemand, der als Selbstständiger in Not ist, im Zweifelsfall die Überbrückungshilfen bekommt, weil er sie braucht, dass er die Grundsicherung bekommt und dass übrigens auch die Kosten der Unterkunft vollständig übernommen werden. Wenn Sie das zusammenrechnen an dieser Stelle, ist das das, was da getan wird. Sie haben recht, dass bei den Überbrückungshilfen I und II nachgesteuert werden musste. Ich war nie hartherzig, sondern ich habe sehr deutlich gemacht, dass wir an dieser Stelle etwas tun müssen.
Ich will auch sagen, dass wir, wenn wir über Selbstständige reden, sehr differenzieren müssen. Wir haben in diesem Land in vielen Bereichen Selbstständige, die Gott sei Dank nicht in Not sind. Wir haben aber auch Soloselbstständige, denen es zum Teil sehr, sehr dreckig geht. Und wir haben jetzt zum Beispiel Restaurantbesitzer – und das empört mich sehr –, die versuchen, jetzt im Lockdown über die Runden zu kommen, und denen wir mit den Novemberhilfen helfen. Und dann gibt es Lieferplattformen, die jetzt nicht rund 15 Prozent vom Umsatz haben wollen, sondern 30 Prozent. Das ist unanständig.
Um solche Themen sollten wir uns auch gemeinsam kümmern. Wir sollten uns über die Frage unterhalten, was wir für Selbstständige tun können. Ich sage aber noch einmal: Das, was Olaf Scholz und Peter Altmaier für die Novemberhilfen und für die Überbrückungshilfen vorgeschlagen haben, hilft Selbstständigen konkret, und zwar mehr als so manche Rede hier im Parlament. – Herzlichen Dank.