Herr Kollege, das ist eine Frage, die ich nicht alleine entscheiden kann. Das muss die Bundesregierung in Absprache mit den sie tragenden Parlamentsfraktionen tun.
Wir haben im Übrigen die Kurzarbeiterregelung nicht nur im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch auf Wunsch der Wirtschaft und der Arbeitgeber beschlossen – erster Punkt.
Zweiter Punkt. Wir haben eine Situation, in der die Selbstständigen der Arbeitslosenversicherung nicht angehören, dort auch keine Beiträge entrichten. Es hat in der Koalition und auch im Parlament in der Diskussion gewichtige Stimmen gegeben, die von Anfang an gesagt haben: Dann muss man den Betroffenen helfen, einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung zu finden, so wie auch einem Arbeitnehmer, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist. – Dazu haben wir die Voraussetzungen erleichtert. Das wird von vielen Selbstständigen als nicht ausreichend angesehen.
Ich habe in der letzten Woche gesagt – darauf spielen Sie an –: Je länger die Einschränkungen andauern, desto wichtiger ist es, dass wir die Eigenkapitalbasis der Soloselbstständigen erhalten und ihnen helfen, die schwierige Zeit zu überbrücken; darüber sprechen wir. Ich habe Vorstellungen, ich habe Vorschläge. Aber noch einmal: Ich kann dem Abstimmungsprozess der zuständigen Ressorts an dieser Stelle nicht vorgreifen.