Herr Kollege Lehmann, nach meinem ursprünglichen Entwurf sollte in den Krisenzeiten für alle ganz davon abgesehen werden, die Vermögensprüfung durchzuziehen. Dann ist im Wege der Verhandlung hier im Bundestag, auch auf Wunsch der Unionsfraktion, der Punkt „erhebliches Vermögen“ ins Spiel gekommen. Das hat bei einigen Selbstständigen zu Problemen bei der Alterssicherung und beim Betriebsvermögen geführt. Das haben wir mittlerweile untergesetzlich stark vereinfacht, und das wissen Sie auch.
Ich bin grundsätzlich dafür, dass wir die Grundsicherung weiter entbürokratisieren und weiterentwickeln; das ist doch gar keine Frage. Erst mal ist es jedoch wichtig, dass wir den Zugang zur Grundsicherung weiterhin offenhalten und vereinfachen, und zwar für alle Bezieher von Grundsicherung. Da können wir Menschen, die in der Grundsicherung sind – ob sie früher Selbstständige waren, ob sie zuvor schon in der Grundsicherung waren oder ob sie Beschäftigte sind –, nicht unterschiedlich behandeln.
Deshalb kann ich eines nicht zusagen, auch wenn sich das viele wünschen: Wir haben bei der Grundsicherung das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft und damit die Einstandspflicht hinsichtlich des Partnereinkommens. Da kann es aber nicht sein, dass für Beschäftigte das Partnereinkommen angerechnet wird, für Selbstständige aber nicht. Das müssen wir gleichbehandeln.
Alles andere ist Gegenstand von Debatten über die Zukunft des Sozialstaates, die Sie gerne mit mir führen können. Akut geht es darum, dass wir den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung weiter verlängern werden.